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Das Problem der sukzessiven Beihilfe wird üblicherweise als Annex der Beendigungsdoktrin behandelt und mit der Feststellung erledigt, Beihilfe sei auch noch nach der Vollendung bis zur Beendigung möglich. Ein Aufriß des Problems anhand der Teilnahmelehre führt jedoch vielfach zu Ergebnissen, die in einem krassen Widerspruch zu den herkömmlich formulierten Antworten stehen - deutlicher: Fast die gesamte, im Rahmen der Tatbeendigung geführte Diskussion hat das Thema gründlich verfehlt. Die bisher weitgehend versäumte Erörterung des Problems unter beteiligungsformendogmatischen Aspekten offenbart…mehr

Produktbeschreibung
Das Problem der sukzessiven Beihilfe wird üblicherweise als Annex der Beendigungsdoktrin behandelt und mit der Feststellung erledigt, Beihilfe sei auch noch nach der Vollendung bis zur Beendigung möglich. Ein Aufriß des Problems anhand der Teilnahmelehre führt jedoch vielfach zu Ergebnissen, die in einem krassen Widerspruch zu den herkömmlich formulierten Antworten stehen - deutlicher: Fast die gesamte, im Rahmen der Tatbeendigung geführte Diskussion hat das Thema gründlich verfehlt. Die bisher weitgehend versäumte Erörterung des Problems unter beteiligungsformendogmatischen Aspekten offenbart dessen mehrdimensionale systematische Lozierung und betrifft damit ein ganzes Arsenal strafrechtlicher Grundlagenprobleme. Dabei werden die Leistungsgrenzen der überkommenen naturalistischen Strafrechtsdogmatik allenthalben sichtbar. Dies führt zu einer funktionalen Rekonstruktion des Straftatsystems und einer vollständigen Revision der Beteiligungsformenlehre unter Verknüpfung von Ansätzender Hegelianer mit solchen systemtheoretischer Herkunft. Auf diesen Grundlagen wird schließlich das Problem der sukzessiven Beihilfe schrittweise einer differenzierenden und systematisch folgerichtigen Lösung zugeführt.
Autorenporträt
Der Autor: Heiko Hartmut Lesch wurde 1959 in Wissen/Sieg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Bonn und leistete seinen Referendardienst bei den Landgerichten in Köln und Bonn. Seit seinem zweiten juristischen Staatsexamen 1990 ist er als Regierungsrat z.A. im Bundesministerium des Innern tätig. Promotion an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn 1991.