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Minderheitsaktionäre können die Übernahme von Aktiengesellschaften in der Regel lediglich passiv hinnehmen. Für Minderheitsaktionäre börsennotierter Gesellschaften ist das in 35 Abs. 2 WpÜG statuierte Pflichtangebot daher eine bedeutsame Neuregelung. Es stellt sich die Frage, ob die Regelung lediglich dem Funktionenschutz des Kapitalmarktes dient, oder ob sie darüber hinaus auch den Schutz der Individualinteressen der Minderheitsaktionäre bezweckt. Letzteres ist für die gerichtliche Geltendmachung der Angebotspflicht durch die Aktionäre entscheidend. Wegen regelmäßig niedriger…mehr

Produktbeschreibung
Minderheitsaktionäre können die Übernahme von Aktiengesellschaften in der Regel lediglich passiv hinnehmen. Für Minderheitsaktionäre börsennotierter Gesellschaften ist das in
35 Abs. 2 WpÜG statuierte Pflichtangebot daher eine bedeutsame Neuregelung. Es stellt sich die Frage, ob die Regelung lediglich dem Funktionenschutz des Kapitalmarktes dient, oder ob sie darüber hinaus auch den Schutz der Individualinteressen der Minderheitsaktionäre bezweckt. Letzteres ist für die gerichtliche Geltendmachung der Angebotspflicht durch die Aktionäre entscheidend. Wegen regelmäßig niedriger Hauptversammlungspräsenz besteht eine Parallelität zwischen Kontrolle i.S.d.
29 Abs. 2 WpÜG und Abhängigkeit i.S.d.
17 AktG. Damit vermittelt das Pflichtangebot Konzerneingangsschutz. Die Arbeit untersucht, ob dieser Schutz im Widerspruch zum Aktienkonzernrecht steht und inwieweit Anpassungen geboten sind.
Autorenporträt
Der Autor: Frank Eggers wurde 1974 in Hamburg geboren. Er studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Madrid und Berlin. Der Autor war Referendar im Bezirk des Kammergerichts und ist seit 2007 als Rechtsanwalt tätig.