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Ungeachtet der Tatsache, daß der deutsche Kaiser das Recht zum Errichten und Betreiben einer Post als kaiserliches, allein ihm zustehendes Regal in Anspruch nahm, errichtete das Kurfürstentum Sachsen nach dem Westfälischen Frieden von 1648 unter Berufung auf die Landeshoheit eine eigene Landespost. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Verkehrsanstalt bis zum Ende des Alten Reichs mit ihren verfassungs-, verwaltungs- und zivilrechtlichen Bezügen.

Produktbeschreibung
Ungeachtet der Tatsache, daß der deutsche Kaiser das Recht zum Errichten und Betreiben einer Post als kaiserliches, allein ihm zustehendes Regal in Anspruch nahm, errichtete das Kurfürstentum Sachsen nach dem Westfälischen Frieden von 1648 unter Berufung auf die Landeshoheit eine eigene Landespost. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Verkehrsanstalt bis zum Ende des Alten Reichs mit ihren verfassungs-, verwaltungs- und zivilrechtlichen Bezügen.
Autorenporträt
Der Autor: Matthias Krauß wurde 1961 in Kaiserslautern geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim (Erstes Staatsexamen 1986) und der Referendarzeit (Zweites Staatsexamen 1989) war er bis 1991 als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte bei Prof. Dr. Karl Otto Scherner in Mannheim tätig. Anschließend arbeitete er in der Rechtsabteilung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar in Mannheim, bevor er 1994 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz wechselte.