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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland GmbH (Fachhochschule Südwestfalen - University of Applied Sciences), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 24. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag dem Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (Drucksachen 16/4841, 16/ 5377) zugestimmt . Die "große Koalition" von CDU, CSU und SPD beabsichtigte mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb zu verbessern. Bei der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland GmbH (Fachhochschule Südwestfalen - University of Applied Sciences), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 24. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag dem Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (Drucksachen 16/4841, 16/ 5377) zugestimmt . Die "große Koalition" von CDU, CSU und SPD beabsichtigte mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb zu verbessern. Bei der Ausarbeitung des Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ließ sich die schwarz-rote Koalition von folgenden Zielsetzungen leiten:- Die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit,- eine Rechtsform- und Finanzierungsneutralität,- die Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten, - die Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte,- die nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis.Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde zum 01. Januar 2009 der Umfang der bis dahin steuerpflichtigen Kapitalerträge erweitert und die sog. Abgeltungsteuer eingeführt. Zu Anfang des Untersuchungsverlaufs werden zunächst grundlegende thematische Begrifflichkeiten definiert. Darauf aufbauend wird dann auf die Kapitalerträge im Privatvermögen - "Die Abgeltungsteuer" eingegangen. Hieran anschließend erfolgt eine Betrachtung von erwirtschafteten Kapitalerträgen aus der Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften. Abschließend erfolgt eine kurze Schlussbetrachtung aus steuersystematischer Sicht.