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Als der BGH 2019 für die GmbH und 2022 für die KG entschied, dass § 179a AktG nicht entsprechend anzuwenden ist, war das Erstaunen in der Rechtswissenschaft groß. Es entsprach - teils gestützt auf den BGH - zuvor der h. M., dass die aktienrechtliche Norm ein rechtsformübergreifendes Prinzip verkörpere, nach dem ein Gesamtvermögensgeschäft nur mit der Zustimmung des internen Willensbildungsorgans rechtswirksam abgeschlossen werden kann. In der vorliegenden Publikation befasst sich der Autor mit § 179a AktG, seiner Analogiefähigkeit und den steuerrechtlichen Folgen eines…mehr

Produktbeschreibung
Als der BGH 2019 für die GmbH und 2022 für die KG entschied, dass § 179a AktG nicht entsprechend anzuwenden ist, war das Erstaunen in der Rechtswissenschaft groß. Es entsprach - teils gestützt auf den BGH - zuvor der h. M., dass die aktienrechtliche Norm ein rechtsformübergreifendes Prinzip verkörpere, nach dem ein Gesamtvermögensgeschäft nur mit der Zustimmung des internen Willensbildungsorgans rechtswirksam abgeschlossen werden kann. In der vorliegenden Publikation befasst sich der Autor mit § 179a AktG, seiner Analogiefähigkeit und den steuerrechtlichen Folgen eines Gesamtvermögensgeschäfts. Im Mittelpunkt steht dabei die These, dass dem Zivilrecht ein Prinzip des Schutzes der wirtschaftlichen Grundlagen inhärent ist, das sich in § 179a AktG konkretisiert.
Autorenporträt
Christoph Franzenburg wurde 1995 in Münster geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit steuer- und gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Herr Franzenburg wurde an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel promoviert.