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Ausgangspunkt der Arbeit war die Anzeigepflicht nach § 138 StGB und die Privilegierung von Geistlichen nach § 139 Abs. 2 StGB. Untersucht wird, ob sich das hierdurch verbleibende Schutzdefizit für das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG in Abwägung mit dem besonderen Gewicht der Religionsfreiheit rechtfertigen lässt. Zunächst werden die konfligierenden Grundrechte herausgearbeitet und die einfachgesetzliche Rechtslage dargestellt. Dann wird ausgehend von der Einschränkbarkeit des Art. 4 GG die Verfassungsmäßigkeit des § 139 Abs. 2 StGB hinsichtlich der Erfüllung der Schutzpflicht untersucht.…mehr

Produktbeschreibung
Ausgangspunkt der Arbeit war die Anzeigepflicht nach § 138 StGB und die Privilegierung von Geistlichen nach § 139 Abs. 2 StGB. Untersucht wird, ob sich das hierdurch verbleibende Schutzdefizit für das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG in Abwägung mit dem besonderen Gewicht der Religionsfreiheit rechtfertigen lässt.
Zunächst werden die konfligierenden Grundrechte herausgearbeitet und die einfachgesetzliche Rechtslage dargestellt. Dann wird ausgehend von der Einschränkbarkeit des Art. 4 GG die Verfassungsmäßigkeit des § 139 Abs. 2 StGB hinsichtlich der Erfüllung der Schutzpflicht untersucht. Zudem wird beleuchtet, ob aus rechtspolitischer Sicht eine Änderung der Norm zu befürworten ist. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der Religionsfreiheit hier der Vorrang gegenüber der Schutzpflicht für die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG einzuräumen ist und das Schutzdefizit angesichts des Gewichts der Religionsfreiheit zumutbar ist. Gleichwohl wird für die Etablierung einer Bemühenspflicht geworben.
Autorenporträt
Birte Görmar studierte Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das erste juristische Staatsexamen legte sie 2018 ab und nahm im Wintersemester 2017/18 das Promotionsstudium an der Universität Bonn auf. Promotionsbegleitend war Birte Görmar zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Großkanzlei im Bereich Banking & Finance und dann in einer mittelständischen Kanzlei im privaten Baurecht tätig. Von 2021 bis 2023 absolvierte sie das Referendariat am Landgericht Bonn mit Stationen u.a. bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien in Leipzig und der Deutschen Welle.