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Das règlement intérieur d'entreprise ist ein zentrales Rechtsinstitut des französischen Arbeitsrechts. Es enthält Gegenstände, die nach deutschem Recht zur "Ordnung des Betriebs" im Sinne des 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gehören würden, geht aber teilweise auch darüber hinaus. Anders als eine deutsche Betriebsordnung wird das règlement intérieur einseitig vom Arbeitgeber erlassen. Dieser muss die Arbeitnehmervertretungen lediglich konsultieren und den beschlossenen Entwurf dem Arbeitsinspektor vorlegen. Die Länderstudie bietet eine grundlegende Analyse des Anwendungsbereichs, der…mehr

Produktbeschreibung
Das règlement intérieur d'entreprise ist ein zentrales Rechtsinstitut des französischen Arbeitsrechts. Es enthält Gegenstände, die nach deutschem Recht zur "Ordnung des Betriebs" im Sinne des
87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gehören würden, geht aber teilweise auch darüber hinaus. Anders als eine deutsche Betriebsordnung wird das règlement intérieur einseitig vom Arbeitgeber erlassen. Dieser muss die Arbeitnehmervertretungen lediglich konsultieren und den beschlossenen Entwurf dem Arbeitsinspektor vorlegen. Die Länderstudie bietet eine grundlegende Analyse des Anwendungsbereichs, der Errichtungsvoraussetzungen, des Regelungsgegenstands, der Wirkungen sowie der vor allem durch die staatliche Arbeitsinspektion ausgeübten Rechtmäßigkeitskontrolle. Ein Originalmuster und eine Übersetzung der maßgeblichen Vorschriften sollen das Verständnis erleichtern und es dem deutschen Leser ermöglichen, das fremde Rechtsinstitut in seiner Gesamtheit zu erschließen.
Autorenporträt
Die Autorin: Tina Luise Allenberg, geboren 1979 in Heidelberg, studierte von 1998 bis 2004 Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Nizza. Ihren Studienaufenthalt an der Université de Nice - Sophia Antipolis von 2000 bis 2001 schloss sie mit dem Erwerb des französischen Diploms Licence en droit ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst verbrachte sie in renommierten Kanzleien in Karlsruhe und Heidelberg sowie in der Rechtsabteilung eines großen deutschen Automobilherstellers in Rastatt, bevor sie im Jahr 2006 in Stuttgart das Zweite juristische Staatsexamen ablegte. Seit März 2007 ist sie als wissenschaftliche Assistentin am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) in München tätig.