Das Bayerische Gesetz zum Schutz des Eigentums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck vom 15.04.1840
Andreas Feld
Broschiertes Buch

Das Bayerische Gesetz zum Schutz des Eigentums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck vom 15.04.1840

Vorgeschichte und Zustandekommen

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In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in den deutschen Bundesstaaten Bestrebungen, den Büchernachdruck durch ein Gesetz zu verbieten, um so das "geistige Eigentum" zu schützen. Wegen der Zerstrittenheit der einzelnen Bundesstaaten war es zunächst nicht möglich, im deutschsprachigen Raum ein allgemein gültiges Gesetz zu schaffen. Das Königreich Preußen verabschiedete 1837 ein entsprechendes Gesetz "zum Schutz des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst". Beeinflusst von dieser Maßnahme wurde 1840 in Bayern ein ähnliches Gesetz beraten und beschlossen. Die Arbeit unt...