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Digitale Plattformen ermöglichen es, Aufgaben gegenüber einer Vielzahl von Personen (sog. Crowdworkern) auszuschreiben, um zügig und kostengünstig Ergebnisse geliefert zu bekommen. Die rechtlichen Vorgaben, die dabei zugunsten von Crowdworkern greifen, sind noch nicht abschließend erforscht.
Der Autor betrachtet die verschiedenen Geschäftsmodelle und die AGB der Plattformbetreiber und beleuchtet den rechtlichen Status der Crowdworker. Er veranschaulicht, dass Crowdworker zumeist selbständig tätig werden, oft aber auch als arbeitnehmerähnliche Personen oder Heimarbeiter einzuordnen sind.…mehr

Produktbeschreibung
Digitale Plattformen ermöglichen es, Aufgaben gegenüber einer Vielzahl von Personen (sog. Crowdworkern) auszuschreiben, um zügig und kostengünstig Ergebnisse geliefert zu bekommen. Die rechtlichen Vorgaben, die dabei zugunsten von Crowdworkern greifen, sind noch nicht abschließend erforscht.

Der Autor betrachtet die verschiedenen Geschäftsmodelle und die AGB der Plattformbetreiber und beleuchtet den rechtlichen Status der Crowdworker. Er veranschaulicht, dass Crowdworker zumeist selbständig tätig werden, oft aber auch als arbeitnehmerähnliche Personen oder Heimarbeiter einzuordnen sind. Daneben beschreibt der Autor, inwieweit Crowdworker vor unangemessenen Vergütungen geschützt werden, welches Recht auf die regelmäßig grenzüberschreitenden Rechtsverhältnisse anwendbar ist und welche Gerichte im Streitfall international zuständig sind. Abgerundet werden die Ausführungen durch eine Analyse der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Crowdworker.
Autorenporträt
Stefan Kreß studied law at the Justus-Liebig-University of Gießen from October 2012 to July 2017 with a focus on labour and social law. From August to December 2017 he was a research assistant in the employment law department of a commercial law firm in Frankfurt am Main. Since January 2018 he has been a research assistant at the Chair of Civil Law, Labour Law and Social Law at the Justus Liebig University of Gießen. In May 2020 he started his legal traineeship in the district of the Higher Regional Court of Frankfurt am Main. In September 2020 he received his doctorate at the Justus Liebig University of Gießen.
Rezensionen
»Im Ergebnis lässt sich sagen, dass die sorgfältig und umfassend recherchierte und mit Fundstellen belegte Arbeit sich vor allem dadurch auszeichnet, dass sie sich nicht allein auf den Rechtsstatus des Crowdworkers verengt, sondern das Phänomen Crowdwork umfassend darstellt. Sie bewertet sämtliche rechtlich relevanten Aspekte und ihre jeweiligen Wechselwirkungen und gibt eine Vielzahl an Anregungen. Das Buch bietet damit denjenigen, die sich in das Thema Crowdwork einarbeiten müssen, eine vorzügliche Orientierungshilfe, vor allem auf Grund des umfangreichen Literaturverzeichnisses.« Dr. Jens Tiedemann, in: MultiMedia und Recht, 1/2024