89,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

In Rechtsromanistik und Latinistik haben Methodik, Rhetorik und Topik Konjunktur. Erstaunlicherweise gibt es keine Gesamtanalyse von Ciceros Topica, die wie keine andere Schrift des Arpinaten Recht und Rhetorik, Topik und Dialektik, Systemdenken und Einzelfallargumentation verbinden. Wie das Werk überwindet auch dieser Band Disziplinengrenzen.
Ciceros Topica sind nach Inhalt und Entstehungszeit Teil seines Programms De iure civili in artem redigendo, das kein äußeres System des Rechts, sondern Methodenreflexion postulierte. Deshalb modifiziert Cicero Begriff und Funktion der Topik seines
…mehr

Produktbeschreibung
In Rechtsromanistik und Latinistik haben Methodik, Rhetorik und Topik Konjunktur. Erstaunlicherweise gibt es keine Gesamtanalyse von Ciceros Topica, die wie keine andere Schrift des Arpinaten Recht und Rhetorik, Topik und Dialektik, Systemdenken und Einzelfallargumentation verbinden. Wie das Werk überwindet auch dieser Band Disziplinengrenzen.

Ciceros Topica sind nach Inhalt und Entstehungszeit Teil seines Programms De iure civili in artem redigendo, das kein äußeres System des Rechts, sondern Methodenreflexion postulierte. Deshalb modifiziert Cicero Begriff und Funktion der Topik seines Vorbilds Aristoteles. Unter dem Oberbegriff der Topik vereint Cicero Invention und Deduktion, die er an praxisnahen juristischen Beispielen exemplifiziert, sodass die Topica eine dezidiert juristische Methodenlehre bieten. Ihr Einfluss auf die römischen Juristen bleibt jedoch gering. Sie gewinnen ihre Falllösungen eher durch Auslegung und Bildung (fiktiver) Vergleichsfälle, die als »Versatzstücke« selbst topisch werden.
Autorenporträt
Wolfram Buchwitz ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Historische Rechtsvergleichung und Zivilprozessrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster absolvierte er ein Aufbaustudium im Römischen Recht an der Universität »La Sapienza« in Rom. Seine Dissertation zum römischen Erbrecht wurde mit dem Preis des Institut de Droit Romain der Universität Paris II Panthéon-Assas ausgezeichnet. Die Promotion und die anschließende Habilitation mit einem Thema aus der Prozessrechtsgeschichte erfolgten an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Von 2019 bis 2022 war er außerdem Richter am Oberlandesgericht Frankfurt. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ist Matthias Ehmer seit Juli 2019 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg tätig. In seiner von Prof. Dr. Wolfram Buchwitz betreuten und von der Studienstiftung des Deutschen Volkes geförderten Dissertation widmet er sich den Funktionen der ¿mores¿ im klassischen römischen Recht. Forschungsaufenthalte führten ihn an die Universitäten Padua und Neapel »Federico II«. Ehmer forscht und publiziert zum Römischen Recht, Bürgerlichen Recht und der Methodenlehre.