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Die Naturrechtstheorie vertritt die Auffassung, es ließen sich Grundsätze, Prinzipien oder ganze überpositive Rechtsordnungen aus der Vernunft oder Natur ableiten und erkennen. Dem Gedanken des Naturrechts kann daher ein Begründungsversuch für gerechtes Recht entnommen werden, der im Vergleich zu einem formellen und mehrheitstauglichen Gesetzgebungsverfahren einen Mehrwert darstellen kann. Diesem seit langem existierenden Gedanken wurde in der jüngsten Vergangenheit zu wenig Beachtung in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft geschenkt. Das Werk beschäftigt sich daher mit der Aktualität…mehr

Produktbeschreibung
Die Naturrechtstheorie vertritt die Auffassung, es ließen sich Grundsätze, Prinzipien oder ganze überpositive Rechtsordnungen aus der Vernunft oder Natur ableiten und erkennen. Dem Gedanken des Naturrechts kann daher ein Begründungsversuch für gerechtes Recht entnommen werden, der im Vergleich zu einem formellen und mehrheitstauglichen Gesetzgebungsverfahren einen Mehrwert darstellen kann. Diesem seit langem existierenden Gedanken wurde in der jüngsten Vergangenheit zu wenig Beachtung in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft geschenkt. Das Werk beschäftigt sich daher mit der Aktualität dieser Theorie und stellt verschiedene rechtstheoretische Begründungsversuche gegenwärtiger theologischer und rechtswissenschaftlicher Naturrechtsüberlegungen aus dem deutschen und angelsächsischen Sprachraum gegenüber. Der Naturrechtsgedanke erfreut sich insbesondere im letzteren Raum einer hohen Aktualität und dient ebenso als gedankliche Begründung der Menschenrechte.
Autorenporträt
Fabian von Rabenau studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August Universität Göttingen, Rijksuniversiteit Groningen und an der Wilhelms-Universität Münster mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht. Nach seiner ersten juristischen Prüfung 2017 promovierte er ab 2018 am Lehrstuhl Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie bei Prof. Dr. Fabian Wittreck in Münster. Währenddessen arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in internationalen Wirtschaftskanzleien und wurde im Oktober 2021 mit seiner Arbeit zum Naturrecht promoviert. Derzeit ist er Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt am Main.