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Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.Die großen Vorzüge des BGB-KommentarsHandlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei GerichtenAußerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-AnbindungDas BGB entwickelt sich rasant fort - Ausbildung und…mehr

Produktbeschreibung
Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.Die großen Vorzüge des BGB-KommentarsHandlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei GerichtenAußerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-AnbindungDas BGB entwickelt sich rasant fort - Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren. Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte - unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 - 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutzgeändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 - 357a BGB)neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei GefahrübergangInformationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.Ebenfalls berücksichtigt werden:Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und - topaktuell - das Mietspiegelreformgesetz.Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.die Änderungen durch das SanInsFoGdas KostRÄG 2021.Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster Prof. Dr. Ina Ebert, München Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster Prof. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.