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Das angebliche Bilderverbot, das im Zweiten Gebot des Dekalogs enthalten sein soll, ist eigentlich ein Idolatrieverbot. Das heißt, dass das jüdische Gesetz nicht Bilder an sich, sondern Idole verbietet. Gewiss: Manche Bilder werden als Idole verehrt. Es gibt aber auch Bilder, die keine idolatrische Bedeutung haben, und umgekehrt Idole, die keinen bildlichen Charakter aufweisen.
Die Untersuchung dieser komplexen Zusammenhänge ist das Hauptziel des vorliegenden Sammelbandes. Von unterschiedlichen theoretischen Standpunkten ausgehend, eröffnen die hier versammelten Aufsätze neue Perspektiven
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Produktbeschreibung
Das angebliche Bilderverbot, das im Zweiten Gebot des Dekalogs enthalten sein soll, ist eigentlich ein Idolatrieverbot. Das heißt, dass das jüdische Gesetz nicht Bilder an sich, sondern Idole verbietet. Gewiss: Manche Bilder werden als Idole verehrt. Es gibt aber auch Bilder, die keine idolatrische Bedeutung haben, und umgekehrt Idole, die keinen bildlichen Charakter aufweisen.

Die Untersuchung dieser komplexen Zusammenhänge ist das Hauptziel des vorliegenden Sammelbandes. Von unterschiedlichen theoretischen Standpunkten ausgehend, eröffnen die hier versammelten Aufsätze neue Perspektiven auf das Verhältnis zwischen Bild und Idol.

Mit Beiträgen von Beniamino Fortis, Asher D. Biemann, Ellen Rinner, Mario C. Schmidt, Lars Tittmar, Johannes Bennke und Agata Bielik-Robson.
Autorenporträt
Beniamino Fortis ist Philosoph und Postdoktorand des Selma Stern Zentrums für Jüdische Studien Berlin-Brandenburg an der Freien Universität Berlin. Er hat in Venedig und Florenz studiert und wurde an der Universität Florenz promoviert. In seinen Forschungen befasst er sich mit Fragen der Ästhetik und Bildwissenschaft sowie mit Themen aus dem Bereich des jüdischen Denkens. Zuletzt erschien seine Studie über Franz Rosenzweig: Tertium Datur. A Reading of Rosenzweig¿s ¿New Thinking` (Peter Lang, 2019).