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Die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern wird in Deutschland nicht nur durch die Gewerkschaften, sondern auch durch gesetzlich geschaffene Instanzen, die Betriebsräte, verwirklicht. Deren Existenz und Aufgaben beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Während die Gewerkschaften als freie Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern Ausdruck der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit sind, werden die Betriebsräte für die Beschäftigten des jeweiligen Betriebs und im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags tätig. Da beide Arbeitnehmervertretungen mit der Förderung von Arbeits- und…mehr

Produktbeschreibung
Die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern wird in Deutschland nicht nur durch die Gewerkschaften, sondern auch durch gesetzlich geschaffene Instanzen, die Betriebsräte, verwirklicht. Deren Existenz und Aufgaben beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Während die Gewerkschaften als freie Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern Ausdruck der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit sind, werden die Betriebsräte für die Beschäftigten des jeweiligen Betriebs und im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags tätig. Da beide Arbeitnehmervertretungen mit der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen betraut sind, stehen sie hinsichtlich ihrer betriebsbezogenen Arbeit in einem Konkurrenzverhältnis. Die Arbeit untersucht deshalb die einzelnen Bereiche betrieblicher Arbeitnehmervertretung, auf denen sich Gewerkschaften und Betriebsräte begegnen können.
Autorenporträt
Der Autor: Sven-Joachim Otto wurde 1969 in Mannheim geboren. Von 1989 bis 1995 studierte er Betriebswirtschaftslehre und von 1993 bis 1998 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim. Von 1995 bis 1998 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Wirtschafts- und Handelsrecht der Universität Mannheim; Promotion 1998. Zur Zeit ist er Rechtsreferendar am Landgericht Mannheim.