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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Fachhochschule Aachen (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die ökonomische Bedeutung des Berufsfußballs in Deutschland hat seit der Gründung der Fußball-Bundesliga im Jahr 1963 stetig zugenommen. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Anforderungen an Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga entsprechen heute denen mittelständischer Industrieunternehmen. Die Rechtsform des Vereins stellt heutzutage aufgrund der enormen wirtschaftlichen Dimension…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Fachhochschule Aachen (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die ökonomische Bedeutung des Berufsfußballs in Deutschland hat seit der Gründung der Fußball-Bundesliga im Jahr 1963 stetig zugenommen. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Anforderungen an Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga entsprechen heute denen mittelständischer Industrieunternehmen.
Die Rechtsform des Vereins stellt heutzutage aufgrund der enormen wirtschaftlichen Dimension keine adäquate Rechtsform mehr dar. In den letzten Jahren nahm daher die Tendenz zur Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung in Kapitalgesellschaften deutlich zu.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche potentiellen Gefahren die Rechtsform des Vereins in der Bundesliga haben kann und welche Gründe für eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft sprechen.
Es wird in dieser Diplomarbeit davon ausgegangen, dass die gesetzliche Anforderung gemäß
21 BGB, im folgenden als Nicht - Wirtschaftlichkeit bezeichnet, durch die Vereine der Bundesliga nicht mehr erfüllt wird, da der Zweck eines Vereines nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein darf. Dies stellt die Rechtsfähigkeit der Vereine grundsätzlich in Frage. Durch die Regelung des
43 BGB droht den Vereinen der Bundesliga der Entzug der Rechtfähigkeit. Mögliche Folgen werden im weiteren Verlauf erörtert.
Der Ligaverband verlangt nach
4 Nr. 2a Lizenzierungsordnung (LO) die Gemeinnützigkeit der Vereine. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Gemeinnützigkeit widerlegt und die resultierenden steuerlichen Konsequenzen dargestellt.
Im Hauptteil wird die Rechnungslegung im Berufsfußball untersucht. Als vertrauensbildende Maßnahme stellte Alemannia Aachen im Mai 2003 erstmals die Bilanz in einem Zeitungsartikel öffentlich vor. Diese veröffentlichte Bilanz offenbarte grobe Mängel der Rechnungslegung und begründet die vorliegende Untersuchung.
Der Ausweis der Rückstellungen und des Kapitals auf der Aktivseite stellen einen groben Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften dar. Da Kapital auf der Aktivseite nicht ausgewiesen werden darf, kann der Posten Kapital der o. g. Bilanz lediglich negatives Eigenkapital darstellen. Nach
272 III HGB wäre dieser jedoch als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite auszuweisen. Die Vermutung, dass es sich beim o. g. Posten um negatives Eigenkapital handelt, wird gestützt durch die Aussage im Zeitungsartikel, dass der Schuldenstand von Alemannia Aachen lediglich 3.918.556 betrage. Aus der Bilanz geht jedoch hervor, dass der Posten Fremdkapital und Rückstellungen einem Wert von 6.256.445 hat.
Ein aussagefähiger Jahresabschluss ist eine wichtige Information für Anleger, Gläubiger, Mitglieder und die Öffentlichkeit. Die Anwendung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften, erweitert um fußballspezifische Anforderungen, ist eine Grundforderung an die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga. Der Ligaverband fordert i. R. des Lizenzierungsverfahrens für alle Bundesligisten, unabhängig von deren Rechtsform, eine Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften.
Für die Kapitalgesellschaften der Bundesliga ergibt sich die Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und dessen Offenlegung ohnehin durch die gesetzliche Regelung. Die Vereine der Bundesliga müssen lediglich aufgrund der verbandsrechtlichen Richtlinien ihre Jahresabschlüsse nach den gesetzlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufstellen. Allerdings gibt es für diese Bundesligisten keine Verpflichtung zur Offenlegung der Jahresabschlüsse. Die fehlende Obliegenheit zur Offenlegung der Jahresabschlüsse lässt grundsä...