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Diese Studie setzt bei den Problemen an, die sich aus den eingeschränkten Möglichkeiten grenzüberschreitender Konzerne ergeben, Verluste ausländischer Tochtergesellschaften bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Diese Schwierigkeiten führen dazu, dass die Gesamtsteuerbelastung des Konzerns, der als wirtschaftliche Einheit betrachtet wird, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen kann. Eine solche Überbesteuerung kann für den grenzüberschreitenden Konzern Cash-Flow-Nachteile, Liquiditätsprobleme und eingeschränkte Expansionsmöglichkeiten zur Folge haben und sich auch auf die…mehr

Produktbeschreibung
Diese Studie setzt bei den Problemen an, die sich aus den eingeschränkten Möglichkeiten grenzüberschreitender Konzerne ergeben, Verluste ausländischer Tochtergesellschaften bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Diese Schwierigkeiten führen dazu, dass die Gesamtsteuerbelastung des Konzerns, der als wirtschaftliche Einheit betrachtet wird, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen kann. Eine solche Überbesteuerung kann für den grenzüberschreitenden Konzern Cash-Flow-Nachteile, Liquiditätsprobleme und eingeschränkte Expansionsmöglichkeiten zur Folge haben und sich auch auf die Organisation und den Standort der Geschäftsaktivitäten des Konzerns auswirken. Die Studie verfolgt zwei Ziele: erstens die Analyse des einseitigen grenzüberschreitenden Ausgleichs von Verlusten in ausländischen Tochtergesellschaften de lege lata, und zweitens die Analyse der Folgen verschiedener Alternativen sowie des Verzichts auf bestimmte Maßnahmen bei der Öffnung eines einseitigen Systems zur Deckung auch ausländischer Verluste de lege ferenda. In dieser Hinsicht dienen die Erfahrungen aus dem österreichischen und dänischen unilateralen Verlustausgleichssystem, in dem Verluste in ausländischen Tochtergesellschaften anerkannt werden, als wertvolle Informationsquellen.
Autorenporträt
Adjunct-professor, Dr. in de rechten, aan de Jönköping International Business School, Zweden. Anna Gerson is gespecialiseerd in Europese en internationale belastingen.