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Erscheint vorauss. 15. April 2025
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Zunehmende Bedeutung erfährt das Arbeitszeitrecht im Hinblick auf die sog. work-life-balance. Das ArbZG begrenzt die tägliche Arbeitszeit zum Schutz der Gesundheit. Für einen effektiven Schutz muss die Arbeitszeit aber auch vollständig erfasst werden. Die Rechtsprechung legt den Arbeitgebern bereits eine entsprechende Verpflichtung auf, der Gesetzgeber muss nachziehen. Zugleich verändern Homeoffice und mobile Arbeit das Verständnis der Normalarbeitszeit. Flexibilisierung ist gewünscht. Im Spannungsfeld zwischen notwendiger Regulierung und zeitgemäßer Flexibilisierung gibt die Kommentierung…mehr

Produktbeschreibung
Zunehmende Bedeutung erfährt das Arbeitszeitrecht im Hinblick auf die sog. work-life-balance. Das ArbZG begrenzt die tägliche Arbeitszeit zum Schutz der Gesundheit. Für einen effektiven Schutz muss die Arbeitszeit aber auch vollständig erfasst werden. Die Rechtsprechung legt den Arbeitgebern bereits eine entsprechende Verpflichtung auf, der Gesetzgeber muss nachziehen. Zugleich verändern Homeoffice und mobile Arbeit das Verständnis der Normalarbeitszeit. Flexibilisierung ist gewünscht. Im Spannungsfeld zwischen notwendiger Regulierung und zeitgemäßer Flexibilisierung gibt die Kommentierung klare Orientierung.

Einbezogen sind über das ArbZG hinaus auch relevante Nebengebiete wie Teilzeitrecht, Arbeitsentgelt und Mitbestimmung sowie die Arbeitszeitregelungen des Seearbeitsgesetzes.

NEU in der 5. Auflage:
Insbesondere die Änderungen im Nachweisgesetz wirken sich auch mittelbar und z.T. unmittelbar auf das ArbZG aus. Darunter fallen u.a.:
die Möglichkeit zur Anordnung von ÜberstundenAngaben zur Vergütung von Überstunden sowie zu Zuschlägen/Zulagen, Prämien oder Sonderzahlungenvereinbarte Ruhepausen und Ruhezeitenbei Schichtarbeit: Schicht Rhythmus und Voraussetzung von Änderungenbei Arbeit auf Abruf: Zeitrahmen, in dem der Arbeitgeber die Arbeitshaltung einfordern kann.

Autor:
Harald Schliemann, Thüringer Justizminister a.D., vormals Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Rechtsanwalt.