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Die Arbeit befasst sich zunächst mit dogmatischer Begründung, inhaltlicher Ausgestaltung und Reichweite des von der nationalen Rechtsprechung entwickelten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Dabei wird auch das bisher weitgehend ungeklärte Verhältnis zur Vertragsfreiheit besonders thematisiert. Sodann erfolgt eine Untersuchung der zumeist aus dem europäischen Recht stammenden, immer zahlreicher werdenden speziellen Diskriminierungsverbote. Deren Übereinstimmungen werden dargelegt und zu einem Allgemeinen Teil der Diskriminierungsverbote zusammengefasst. Abschließend analysiert der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich zunächst mit dogmatischer Begründung, inhaltlicher Ausgestaltung und Reichweite des von der nationalen Rechtsprechung entwickelten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Dabei wird auch das bisher weitgehend ungeklärte Verhältnis zur Vertragsfreiheit besonders thematisiert. Sodann erfolgt eine Untersuchung der zumeist aus dem europäischen Recht stammenden, immer zahlreicher werdenden speziellen Diskriminierungsverbote. Deren Übereinstimmungen werden dargelegt und zu einem Allgemeinen Teil der Diskriminierungsverbote zusammengefasst. Abschließend analysiert der Verfasser das Verhältnis der beiden unterschiedlichen Ansätze, arbeitet deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus und zeigt auf, wie sie sich in Zukunft sinnvoll ergänzen können.
Autorenporträt
Der Autor: Oliver Zierold, geboren 1973 in Haan (Rheinland). 1995-2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main und der Universität zu Köln. 2000-2002 Wissenschaftliche Hilfskraft und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln. Seit 2002 Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Köln. 2004 Promotion an der Universität zu Köln.
Rezensionen
«Meines Erachtens ist das ehrgeizige Ziel des Verfassers, einen Allgemeinen Teil der allgemeinen und speziellen Gleichbehandlungsgebote zu entwickeln, voll gelungen. Exakt in den Einzelheiten, aber in ihnen nicht steckenbleibend ist der Verfasser zu allgemeinen Grundsätzen gelangt, die gleichermaßen von praktischer und theoretischer Bedeutung sind.» (Prof. Dr. Peter Hanau)