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Das Arbeitsrecht ist eine Materie, die stets im Fluss ist. Das gilt für das Individualarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien regelt, ebenso wie für das kollektive Arbeitsrecht, das das Recht der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen betrifft. Die Neuauflage berücksichtigt die gesetzlichen Neuregelungen der letzten Jahre, wie z. B. die Regelung des Arbeitsvertrags in §611a BGB, Änderungen des AÜG, des MuschG und des Datenschutzrechts. Neben arbeitsrechtlicher Gesetzgebung prägt vor allem die Rechtsprechung die Rahmenbedingungen der abhängigen Arbeit.…mehr

Produktbeschreibung
Das Arbeitsrecht ist eine Materie, die stets im Fluss ist. Das gilt für das Individualarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien regelt, ebenso wie für das kollektive Arbeitsrecht, das das Recht der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen betrifft. Die Neuauflage berücksichtigt die gesetzlichen Neuregelungen der letzten Jahre, wie z. B. die Regelung des Arbeitsvertrags in §611a BGB, Änderungen des AÜG, des MuschG und des Datenschutzrechts. Neben arbeitsrechtlicher Gesetzgebung prägt vor allem die Rechtsprechung die Rahmenbedingungen der abhängigen Arbeit. Die jüngere Rechtsprechung des EuGH im Diskriminierungs- und Urlaubsrecht wurde ebenso eingearbeitet wie die Entscheidungen des BVerfG zum Vorbeschäftigungsverbot und zum Tarifeinheitsgesetz. Wichtige Entscheidungen des BAG betrafen u. a. die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, das MiLoG, das Befristungs- und das Urlaubsrecht. Sie sind, wie zahlreiche andere Entscheidungen, mitsamt des Echos in derarbeitsrechtlichen Literatur in die Neuauflage eingeflossen. "Kamanabrous Großlehrbuch beeindruckt durch seine Kombination von Wissenschaftlichkeit, Verständlichkeit und Konzentration auf das Wesentliche. Wegen Kamanabrous beachtlichem didaktischen Geschick ist es vorzüglich auch für Studierende geeignet." Sebastian Krebber Zeitschrift f. Arbeitsrecht (ZfA) 2018, 307-311
Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaft an der WWU Münster und der Ruhr-Universität Bochum; 1997 Promotion; 1998 Zweites Staatexamen; 2003 Habilitation; Professorin für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre sowie Mitdirektorin des Instituts für Arbeit und sozialen Schutz an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.