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Während des Arbeitskampfes sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts veranlasst weite Teile der Literatur, die arbeitskampfrechtlichen Sonderregeln auf andere Vertragsverhältnisse zu erweitern. Insbesondere sollen bekämpfte Unternehmen ihre vertraglichen Pflichten gegenüber ihren unternehmerischen Vertragspartnern suspendieren können.Entgegen der herrschenden Auffassung unterliegt das Leistungsstörungsrecht außerhalb des Arbeitsverhältnisses keinen arbeitskampfrechtlichen Modifikationen. Die Tarifautonomie…mehr

Produktbeschreibung
Während des Arbeitskampfes sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts veranlasst weite Teile der Literatur, die arbeitskampfrechtlichen Sonderregeln auf andere Vertragsverhältnisse zu erweitern. Insbesondere sollen bekämpfte Unternehmen ihre vertraglichen Pflichten gegenüber ihren unternehmerischen Vertragspartnern suspendieren können.Entgegen der herrschenden Auffassung unterliegt das Leistungsstörungsrecht außerhalb des Arbeitsverhältnisses keinen arbeitskampfrechtlichen Modifikationen. Die Tarifautonomie ist auch ohne einen arbeitskampfbedingten Zugriff auf die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse funktionsfähig. Eine Ergebnisanalyse zeigt, dass der Verzicht auf arbeitskampfbedingte Sonderregeln nebst individuellen Steuerungsmöglichkeiten der Kampfbeteiligten das Arbeitskampfgeschehen risikogerecht ordnen und die steuernde sozialpolitische Funktion des Arbeitskampfes erfüllen wird.
Autorenporträt
Lucas Lichtenberg studied law at the University of Constance from October 2012. He passed the first legal state examination in January 2018. Subsequently, he wrote his doctoral thesis under the supervision of Professor Dr. Richard Giesen at the Chair for Social Law, Labour Law and Civil Law at the Ludwig-Maximilians-University of Munich. He also worked as a research assistant at the chair of his doctoral supervisor. Lucas Lichtenberg received his doctorate in May 2020. Since April 2020 he has been a trainee lawyer at the Higher Regional Court of Munich.