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Das internationale Privatrecht bestimmt das anwendbare Recht (auch Statut genannt) dadurch, dass es für einzelne Rechtsbereiche, Anknüpfungsgegenstände oder Verweisungsbegriffe genannt, jeweils die hierfür maßgebenden Anknüpfungsmomente festlegt. Die Staatsangehörigkeit ist nach den Gesetzes desjenigen Landes festzustellen, deren Staatsbürgerschaft in Frage steht. Probleme wirft die Staatsangehörigkeit bei Mehrstaatlern[2], Staatenlosen und Staaten mit mehreren (territorialen oder personalen) Rechtsordnungen auf. Schwierigkeiten entstehen auch bei willkürlicher Handhabung der…mehr

Produktbeschreibung
Das internationale Privatrecht bestimmt das anwendbare Recht (auch Statut genannt) dadurch, dass es für einzelne Rechtsbereiche, Anknüpfungsgegenstände oder Verweisungsbegriffe genannt, jeweils die hierfür maßgebenden Anknüpfungsmomente festlegt. Die Staatsangehörigkeit ist nach den Gesetzes desjenigen Landes festzustellen, deren Staatsbürgerschaft in Frage steht. Probleme wirft die Staatsangehörigkeit bei Mehrstaatlern[2], Staatenlosen und Staaten mit mehreren (territorialen oder personalen) Rechtsordnungen auf. Schwierigkeiten entstehen auch bei willkürlicher Handhabung der Staatsbürgerschaft durch andere Staaten (z. B. Massenausbürgerungen, Eroberung fremder Staaten, Abspaltungen).