Änderung von Versorgungszusagen

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Das Drei-Stufen-Modell des Bundesarbeitsgerichts

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Zusagen der betrieblichen Altersversorgung erstrecken sich regelmäßig über Zeiträume von mehreren Jahrzehnten, was nachträgliche Änderungen in der Praxis oft unausweichlich macht. In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung schützt das Bundesarbeitsgericht die Arbeitnehmer bei Eingriffen zu ihren Lasten, indem es die Wirksamkeit der Änderung einer Prüfung anhand des sog. Drei-Stufen-Modells unterzieht. Dabei teilt es die schutzwürdigen Besitzstände der Arbeitnehmer in bis zu drei Stufen und ordnet diesen Stufen jeweils spezifische eingriffsrechtfertigende Gründe zu. Die Arbeit widme...