Edmund James Melzer
Broschiertes Buch

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

Der Umgang mit vertraulichen Informationen im harmonisierten Kartellschadensersatzverfahren

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Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen ...