Erste Kammer der Generalstaaten, Verfassung der Niederlande, Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt, Erbschaftsteuer in den Niederlanden, College van burgemee
Quelle: Wikipedia. Seiten: 35. Kapitel: Erste Kammer der
Generalstaaten, Verfassung der Niederlande, Straßburger
Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der
Binnenschiffahrt, Erbschaftsteuer in den Niederlanden, College van
burgemeester en wethouders, Recht der Niederlande, Zweite Kammer
der Generalstaaten, Hanse Law School, Liste der
Fischereikennzeichen in den Niederlanden, Haager Akademie für
Völkerrecht, Weiche Droge, Apothekenpflicht, Wasserverband,
Aktiengesellschaft, Gemeinderat, Hoher Rat der Niederlande, Raad
van State, Gerichtsvollzieher, Besloten vennootschap met beperkte
aansprakelijkheid. Auszug: Die Erste Kammer der Generalstaaten
(niederländisch: Eerste Kamer der Staten-Generaal) ist die Erste
Kammer des niederländischen Parlaments, der Generalstaaten. Ihr
Sitz ist im Binnenhof in Den Haag. Häufig nennt man sie Senaat und
ihre Mitglieder senatoren. Steht der Begriff Kamer allein, dann ist
normalerweise die politisch wichtigere Zweite Kammer gemeint. Beide
Kammern wurden 1815 mit der Verfassung der Niederlande geschaffen,
dabei wählten die reichen Bürger die Zweite Kammer, während der
König die (adligen) Mitglieder der Ersten einsetzte. Seit der
großen Staatsreform von 1848/1849 wählen die Provinzparlamente die
Erste Kammer. Wahlbeschränkungen wie das Vorweisen einer hohen
Steuerlast wurden um 1918 endgültig abgeschafft. Die Verfassung
verlangt seitdem, dass beide Kammern durch Verhältniswahl zu wählen
sind. Seit 1956 sind es 75 Senatoren, und seit 1983 dauert ihre
Wahlperiode vier Jahre. Gewählt werden sie am selben Tag von den
Provinzparlamenten nach reichseinheitlichen Listen. Die
Provinzparlamente selbst werden etwa zwei Monate davor, ebenfalls
alle an einem Tag, vom Volk gewählt. Grundsätzlich bedarf jedes
Gesetz der Zustimmung in beiden Kammern. Allerdings kann nur die
Zweite Kammer einen Entwurf mit Zusätzen versehen, der Senat kann
ihn nur annehmen oder ablehnen. Neben der indirekten Wahl hat dies
in der Praxis dazu geführt, dass die eigentliche Gesetzesarbeit in
der Zweiten Kammer stattfindet und auch die Regierung de facto vom
Vertrauen in der Zweiten Kammer abhängt. Der Senat mit seinen
Teilzeitpolitikern gilt traditionell als chambre de réflection, in
der Gesetzentwürfe zum Schluss noch einmal auf technische Qualität
und Ausführbarkeit geprüft werden. Ablehnungen eines Entwurfes sind
selten. Seit Bestehen des Senats wurde, vor allem von der
politischen Linken, seine Abschaffung diskutiert. In den
Burgundischen (Habsburger) Niederlanden kamen zuerst 1464 die
Staten-Generaal zusammen, nämlich Abgeordnete der Stände in den
einzelnen Provinzen. Es g