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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Ethik, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart (Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Selbstbestimmung ist ein elementares Menschenrecht, doch kann man auch sagen, dass Frauen hierzulande das Recht auf Selbstbestimmung verwehrt bleibt, da der Schwangerschaftsabbruch noch immer im Strafgesetzbuch steht. Zwar wird die Strafbarkeit in §219 wieder aufgehoben, aber der Tatbestand bleibt bestehen. Die Diskussion um den §218 hat an Lautstärke abgenommen, aber sie wird immer aktuell bleiben. Wenn man…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Ethik, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart (Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Selbstbestimmung ist ein elementares Menschenrecht, doch kann man auch sagen, dass Frauen hierzulande das Recht auf Selbstbestimmung verwehrt bleibt, da der Schwangerschaftsabbruch noch immer im Strafgesetzbuch steht. Zwar wird die Strafbarkeit in §219 wieder aufgehoben, aber der Tatbestand bleibt bestehen. Die Diskussion um den §218 hat an Lautstärke abgenommen, aber sie wird immer aktuell bleiben. Wenn man nur an das Jahr 1999 denkt, in dem der Streit um den Verbleib der katholischen Beratungsstellen auf seinem Höhepunkt war, als der Papst Johannes Paul II. verlangte, dass die katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen keine Beratungs- scheine mehr ausstellen sollten. Das hätte zur Folge, dass die betreffenden Frauen ohne den Schein auch keinen Arzt finden würden, der straffrei einen Schwangerschaftsabbruch durchführen darf. In den Augen des Papstes bedeutet die Ausstellung des Scheines Beihilfe zur Tötung, da Gott in jede befruchtete Eizelle eine unsterbliche Seele legt, die schon als Mensch zu betrachten ist.Ich wollte mit dieser Ausarbeitung einen kleinen Einblick in die verschiedenen Seiten der Abtreibung zu geben, da meiner Meinung nach die Diskussion niemals aufhören darf, allein zum Schutz der Ungeborenen. Die rechtliche, medizinische, sowie auch die Seite der Frau kommen hierin zum Tragen. Ich habe versucht, alles von neutralen Gesichtspunkten aus zu beleuchten; im Schluss wiederum steht ein Versuch niedergeschrieben, meine eigene Meinung zu differenzieren.