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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Ethik, Note: 2,3, Evangelische Hochschule Berlin (Lehrstuhl für Heilpädagogik), Veranstaltung: Seminar S 311: Einführung in die Sonderpädagogik I, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit stellt eine schriftliche Prüfungsleistung im Fach Einführung in die Sonderpädagogik I dar. Ursprünglich war angedacht, eine Wiedergabe der zentralen Aussagen des EFB - Hochschultages vom 27. November 2003 und eine Weiterbearbeitung (thematische Vertiefung) schriftlich abzufassen. Aufgrund einer länger andauernden Erkrankung des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Ethik, Note: 2,3, Evangelische Hochschule Berlin (Lehrstuhl für Heilpädagogik), Veranstaltung: Seminar S 311: Einführung in die Sonderpädagogik I, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit stellt eine schriftliche Prüfungsleistung im Fach Einführung in die Sonderpädagogik I dar. Ursprünglich war angedacht, eine Wiedergabe der zentralen Aussagen des EFB - Hochschultages vom 27. November 2003 und eine Weiterbearbeitung (thematische Vertiefung) schriftlich abzufassen. Aufgrund einer länger andauernden Erkrankung des Verfassers wurde das Thema der Hausarbeit geändert zu: Bioethik. Eine exemplarische Darstellung der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion .
1)Warum die Beschäftigung mit dem Thema Bioethik in dem Fach Sonderpädagogik im sozialarbeiterischen / sozialpädagogischen Studium?
2)Weshalb erfolgt eine exemplarische Darstellung ausgerechnet der gesellschaftlichen Diskussion und nicht der Expertendebatten?
Zur ersten Frage: Die Sonderpädagogik stellt ein komplexes Arbeitsfeld nicht nur für Heil- und Sonderpädagogen dar, sondern auch für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, beziehungsweise für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.
Jegliches Handeln am Mitmenschen bedarf, ob in der Praxis oder bereits in der dieser zugrundeliegenden theoretischen Betrachtung, eine Legitimation.
Legitimationen erfolgen über Verordnungen, die aus Ausführungsvorschriften von Gesetzen hervorgehen. In Deutschland liegt allen Gesetzen das Grundgesetz zu Grunde. Im ersten Artikel im ersten Absatz des Grundgesetzes heißt es: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt Hier stellt sich als erstes die Frage nach der Schutzwürdigkeit des Menschen und somit die philosophische Grundfrage: Was ist der Mensch?
Ab welcher Anzahl von Zellen ist die Schutzwürdigkeit gegeben?
Zur zweiten Frage: Expertendebatten sind von äußerster Wichtigkeit, um rechtliche, medizinische und moralisch-ethische Aspekte der bioethischen Diskussion auch im Vergleich mit anderen Ländern - im Detail zu betrachten. Noch wichtiger jedoch scheint mir, ob und wie Bürgerinnen und Bürger aller sozialen Schichten die Diskussion vorantreiben und welche Perspektiven sie einnehmen.
Es geht um so elementare Entscheidungen, wie wir mit Leben, insbesondere mit imperfekten Leben, Krankheit und dem Sterbeprozess in unserer Gesellschaft zukünftig umgehen wollen. Dies braucht eine breite öffentliche Diskussion und Standpunktbildung. Deshalb stelle ich in dieser Arbeit exemplarisch einige Felder der gesellschaftlichen Diskussion dar.