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The work offers a comprehensive representation of the German patent law with a commentary on patent law, patent royalty law, patented design law, semiconductor protection act, and the employee invention act and of the law regarding the international patent agreement. The 6th edition brings the commentary up to the date of the middle of June 2003. It also contains notes on European patent award and opposition proceedings and notes on parallel regulations of other European states. The commentary also appears on CD-ROM.
Das Standardwerk bietet aus einer Hand eine umfassende Darstellung des
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Produktbeschreibung
The work offers a comprehensive representation of the German patent law with a commentary on patent law, patent royalty law, patented design law, semiconductor protection act, and the employee invention act and of the law regarding the international patent agreement. The 6th edition brings the commentary up to the date of the middle of June 2003. It also contains notes on European patent award and opposition proceedings and notes on parallel regulations of other European states. The commentary also appears on CD-ROM.
Das Standardwerk bietet aus einer Hand eine umfassende Darstellung des gesamten relevanten Patentrechts durch die Kommentierung:
des Patentgesetzes des Patentgebührengesetzes des Gebrauchsmustergesetzes des Halbleiterschutzgesetzes des Arbeitnehmererfindungsgesetzes sowie des Gesetzes über Internationale Patentübereinkommen
Die gesamte Literatur und Rechtsprechung zu diesen Gesetzen ist lückenlos und aktuell erfasst.

Die Neuauflage: Die 6. Auflage bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand Mitte Juni 2003. So berücksichtigt sie
Rechtsänderungen der 14. Wahlperiode, wie Schuldrechtsreform Reform des Zivilprozessrechts Sonstige Änderungen kommentierter Gesetze das vorgesehene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen auf der Grundlage des durch das Ende der Wahlperiode erledigten Regierungsentwurfs, weil sich die Bundesrepublik Deutschland hier im Umsetzungszwang befindet auch die nicht umgesetzte Richtlinie bereits Wirkung entfaltet von der Richtlinie betroffene Erfindungen ganz überwiegend europäisch angemeldet werden dürften, die europäische Patentorganisation ihr Recht der Richtlinie aber bereits angepasst hat. den Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen, da mit einem Wiederaufgreifen der ihm zu Grunde liegenden Reformüberlegungen in absehbarer Zeit zu rechnen sein dürfte Gesetzgebungsvorhaben auf dem Gebiet des Patentrechts, die bis Mitte Mai 2003 bekannt geworden sind.
Die Hinweise auf das inzwischen wohl endgültig gescheiterte Gemeinschaftspatentübereinkommen sind durch solche auf den Kommissionsentwurf der Gemeinschaftspatentverordnung ersetzt worden, auch wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser unverändert in Kraft treten wird; auch hierbei sind neue Entwicklungen, insbesondere der geänderte Verordnungsvorschlag des Rats, einbezogen. Die Praxis der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen wurde in erweitertemUmfang eingearbeitet. Ausgeweitet wurden auch die Hinweise auf das europäische Patenterteilungs- und Einspruchsverfahren. Zu berücksichtigen waren Neuerscheinungen und Neuauflagen in der Kommentarliteratur, zahlreiche neue Monographien und Zeitschriftenaufsätze. Die Hinweise auf parallele Vorschriften europäischer Staaten sind ebenfalls erweitert; erfasst sind nunmehr u.a. alle Nachbarstaaten Deutschlands.

Die Autoren sind langjährig mit dem Patentrecht befasste Richter am Bundesgerichtshof und am Bundespatentgericht.
Autorenporträt
Alfred Keukenschrijver, Richter am Bundesgerichtshof; Dr. Klaus Schwendy, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht; Thomas Baumgärtner, Richter am Bundespatentgericht; Dr. Franz Hacker, Richter am Bundespatentgericht, Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg; Gabriele Schuster, Richterin am Bundespatentgericht.
Rezensionen
"[...] Wie auch die Vorauflage besticht der Kommentar durch knappe, aber präzise Formulierungen. [...] Nicht nur aufgrund seiner Aktualität darf der Kommentar in keiner Kanzlei oder Patentabteilung eines Unternehmens fehlen."
Patentanwalt Dr. Joachim Brunotte, Berlin, in: Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte 4/2004