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Da die gesetzlichen Regelungen des HGB für Personenhandelsgesell- schaften grösstenteils dispositiver Natur sind, können bei der Ab- fassung von Gesellschaftsverträgen die besonderen Verhältnisse des jeweiligen Falles berücksichtigt werden. Ob und in welcher Weise die bestehenden Gestaltungsspielräume in den Regelungsbereichen Geschäfts- führung, Vertretung und Beschlussfassung in der Vertragspraxis genutzt werden, versucht die vorliegende Untersuchung aufzuzeigen, die auf einer repräsentativen Umfrage des Verfassers im Regierungsbezirk Mittelfranken beruht.

Produktbeschreibung
Da die gesetzlichen Regelungen des HGB für Personenhandelsgesell- schaften grösstenteils dispositiver Natur sind, können bei der Ab- fassung von Gesellschaftsverträgen die besonderen Verhältnisse des jeweiligen Falles berücksichtigt werden. Ob und in welcher Weise die bestehenden Gestaltungsspielräume in den Regelungsbereichen Geschäfts- führung, Vertretung und Beschlussfassung in der Vertragspraxis genutzt werden, versucht die vorliegende Untersuchung aufzuzeigen, die auf einer repräsentativen Umfrage des Verfassers im Regierungsbezirk Mittelfranken beruht.