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Das WTO Subventionsübereinkommen hat eine multilaterale Subventionsdisziplin geschaffen, die zu einer Vereinheitlichung nationaler Antisubventionsgesetzgebungen im Außenwirtschaftsbereich führt. Der Autor analysiert die Frage, ob und inwieweit eine Kongruenz zwischen den wettbewerbsrechtlichen EG Beihilfevorschriften und dem WTO Subventionsübereinkommen besteht. Er liefert einen umfassenden und an der Praxis orientierten Überblick über das Antisubventionsrecht der EG und der WTO. Dabei vergleicht er im Kern die EG Antisubventions-Verordnung, die als handelspolitisches Schutzinstrument operiert…mehr

Produktbeschreibung
Das WTO Subventionsübereinkommen hat eine multilaterale Subventionsdisziplin geschaffen, die zu einer Vereinheitlichung nationaler Antisubventionsgesetzgebungen im Außenwirtschaftsbereich führt. Der Autor analysiert die Frage, ob und inwieweit eine Kongruenz zwischen den wettbewerbsrechtlichen EG Beihilfevorschriften und dem WTO Subventionsübereinkommen besteht.
Er liefert einen umfassenden und an der Praxis orientierten Überblick über das Antisubventionsrecht der EG und der WTO. Dabei vergleicht er im Kern die EG Antisubventions-Verordnung, die als handelspolitisches Schutzinstrument operiert (und die das WTO Subventionsübereinkommen zu großen Teilen umgesetzt hat) mit den EG Beihilfevorschriften. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Antisubventions-Instrumente werden herausgearbeitet und bewertet. Abschließend werden Vorschläge zur Weiterentwicklung des WTO Subventionsübereinkommens unterbreitet.
Als Rechtsanwalt hat der Autor Wirtschaftszweige und Regierungen in den ersten EG Antisubventionsverfahren nach Umsetzung des WTO Subventionsübereinkommens vertreten. Gegenwärtig arbeitet er im Juristischen Dienst der EFTA Überwachungsbehörde in Brüssel, wo er sich schwerpunktmäßig mit EG/EWR Beihilferecht beschäftigt.
Autorenporträt
Als Rechtsanwalt hat der Autor Wirtschaftszweige und Regierungen in den ersten EG Antisubventionsverfahren nach Umsetzung des WTO Subventionsübereinkommens vertreten. Gegenwärtig arbeitet er im Juristischen Dienst der EFTA Überwachungsbehörde in Brüssel, wo er sich schwerpunktmäßig mit EG/EWR Beihilferecht beschäftigt.