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Neben den Vertragsparteien Franchisenehmer und Franchisegeber können bei den Verhandlungen zum Vertragsabschluss eines Franchisevertrags auf Seiten des Franchisegebers weitere Personen beteiligt sein: unter anderem Mitarbeiter der Franchisegebergesellschaft, Berater bzw. Makler oder Area Developer. Alle diese Personen vereint, dass sie, obwohl sie selbst nicht Vertragspartei werden, den Inhalt des Vertragsschlusses im Rahmen der von ihnen geführten Verhandlungen mit dem Franchisenehmer erheblich beeinflussen können. Entsteht dem Franchisenehmer aufgrund falscher Versprechungen oder…mehr

Produktbeschreibung
Neben den Vertragsparteien Franchisenehmer und Franchisegeber können bei den Verhandlungen zum Vertragsabschluss eines Franchisevertrags auf Seiten des Franchisegebers weitere Personen beteiligt sein: unter anderem Mitarbeiter der Franchisegebergesellschaft, Berater bzw. Makler oder Area Developer. Alle diese Personen vereint, dass sie, obwohl sie selbst nicht Vertragspartei werden, den Inhalt des Vertragsschlusses im Rahmen der von ihnen geführten Verhandlungen mit dem Franchisenehmer erheblich beeinflussen können. Entsteht dem Franchisenehmer aufgrund falscher Versprechungen oder unterlassener Mitteilung vertragserheblicher Informationen ein finanzieller Schaden, kann er ein Interesse daran haben, auch gegen diese Dritten vorzugehen. Die Arbeit untersucht die Haftung dieser Personen aus einem eigenen vorvertraglichen Schuldverhältnis, aus einem konkludent geschlossenen Auskunfts- und Beratungsvertrag, aus der im Franchising umstrittenen bürgerlichrechtlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt.
Rezensionen
»Insgesamt legt Willich ein in sich geschlossenes und für Vertriebsrechtler sehr empfehlenswertes Werk vor, in dem er auf nahezu alle
Nuancen der Problematik eingeht und zu guten und praxisgerechten Ergebnissen kommt.« RA Hermann Hubert Pfeil, in: Deutsche Gesellschaft für Vertriebsrecht e.V., online

»Insgesamt kann zur Veröffentlichung von Willich zu der Frage der Haftung Dritter im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung beim Abschluss eines Franchise-Vertrages festgehalten werden, dass dieser alle Facetten des Problems umfasst, die sich bei der Frage der Haftung Dritter im Rahmen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten beim Abschluss eines Franchise-Vertrages ergeben. Jedem, der sich mit diesem Problemlcreis zu befassen hat, ist daher die Veröffentlichung von Willich uneingeschränkt zu empfehlen. Es bleibt keine Einzelfrage offen.« Prof. Dr. Eckhard Flohr, in: Zeitschrift für Vertriebsrecht, 6/2019