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Im Bereich der Dauerschuldverhältnisse wird bei durchgeführten Arbeits- und Gesellschaftsverträgen heute überwiegend behauptet, dass die rückwirkende Nichtigkeit als Rechtsfolge der Anfechtung gemäß 142 Abs. 1 BGB nicht passe. Der Autor zeigt auf, dass sich für Arbeitsverträge diese Rechtsanwendung, auch mit Blick auf die Schutzrechte des Arbeitnehmers, rechtstechnisch nicht nachvollziehen lässt. Anders entstehen, ausgehend von einer methodisch und dogmatisch präzise geführten Betrachtung, bei der Anfechtung in Vollzug gesetzter Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften nachvollziehbare…mehr

Produktbeschreibung
Im Bereich der Dauerschuldverhältnisse wird bei durchgeführten Arbeits- und Gesellschaftsverträgen heute überwiegend behauptet, dass die rückwirkende Nichtigkeit als Rechtsfolge der Anfechtung gemäß
142 Abs. 1 BGB nicht passe. Der Autor zeigt auf, dass sich für Arbeitsverträge diese Rechtsanwendung, auch mit Blick auf die Schutzrechte des Arbeitnehmers, rechtstechnisch nicht nachvollziehen lässt. Anders entstehen, ausgehend von einer methodisch und dogmatisch präzise geführten Betrachtung, bei der Anfechtung in Vollzug gesetzter Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften nachvollziehbare Schutzlücken der Interessen Dritter. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung selbst begründet dabei keine Beschränkung der ex tunc-Nichtigkeit für Dauerschuldverhältnisse. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor eine gängige Ausnahme in teleologischer Reduktion des
142 Abs. 1 BGB und stellt die allgemeine Vereinbarkeit der Anfechtungsfolge mit Dauerschuldverhältnissen dar.
Autorenporträt
Philip Egle studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg sowie der Universidad del País Vasco, San Sebastián. Nach der Ersten Juristischen Prüfung (2016) promovierte er bei Prof. Dr. Martin Löhnig, an der Universität Regensburg. Neben praktischer Tätigkeit in mehreren Wirtschaftskanzleien, war er während dieser Zeit wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem rechtsgeschichtlich, bürgerlich-rechtlichen Lehrstuhl der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit April 2019 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München.
Rezensionen
»Abschließend ist festzuhalten, dass dem Autor eine umfangreiche und umfassende Aufarbeitung und Analyse der Anfechtung von Dauerschuldverhältnissen gelungen ist. Die Verknüpfung der zivilrechtlichen Grundlagen mit Konstellationen aus dem Sonderprivatrecht ist nicht immer einfach und dennoch zeigt die Untersuchung, dass eine dogmatische Lösung mit den bestehenden Regelungen durchaus gefunden werden kann, selbst wenn es auf den ersten Blick so scheint, als müssten für Dauerschuldverhältnisse immer gesonderte Regelungen gelten.« Dr. Anna Lisa Engelhart, in: Das Recht der Arbeit, 4/2021