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Kompaktes Format, praxisorientierte Ausführungen: Ein unverzichtbarer Begleiter im Arbeitsrecht!
Seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und nach einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2002 findet seit 2003 das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nunmehr §§ 305 ff. BGB) gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB auch auf Arbeitsverträge ausdrücklich Anwendung. Seither ergingen zahlreiche Leitentscheidungen des BAG zu diesem Thema, und die AGB-Kontrolle dominiert unter heftigen Kontroversen der Literaten die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung. Unumstritten scheint einzig der…mehr

Produktbeschreibung
Kompaktes Format, praxisorientierte Ausführungen: Ein unverzichtbarer Begleiter im Arbeitsrecht!
Seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und nach einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2002 findet seit 2003 das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nunmehr §§ 305 ff. BGB) gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB auch auf Arbeitsverträge ausdrücklich Anwendung. Seither ergingen zahlreiche Leitentscheidungen des BAG zu diesem Thema, und die AGB-Kontrolle dominiert unter heftigen Kontroversen der Literaten die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung. Unumstritten scheint einzig der Umstand, dass die AGB-Kontrolle eines der zentralen Themen des Arbeitsrechts geworden ist.

Das Werk greift unter anderem auf:
AusschlussfristenBezugnahmeklauselnFreistellungsklauselnHaftungsausschlüsseNebentätigkeitsregelungenÖffnungsklauselnRückzahlung von Fort- und AusbildungskostenSchadenspauschalierung; SchriftformabredeVertragsstrafenWettbewerbsverboteWiderrufsklauselnZielvereinbarungen
Autoren:
Dr. Jens Suckow, Richter am Bundesarbeitsgericht; Bernhard Striegel, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in Kassel; Dr. Jan-Malte Niemann, LL.M., Richter am Arbeitsgericht Herford.

Zielgruppe:
Rechtsanwälte/Fachanwälte, Justitiare, Personalverantwortliche, Richter
Autorenporträt
Dr. Jens Suckow, Richter am Bundesarbeitsgericht;
Bernhard Striegel, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in Kassel;
Dr. Jan-Malte Niemann, LL.M., Richter am Arbeitsgericht Herford.