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Patrick Mossler untersucht das Problem der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nichtiger gegenseitiger Verträge in der Insolvenz einer Vertragspartei. Ausgehend von der schon 1903 vom Reichsgericht gefundenen Aussage, dass alle Folgen aus der Durchführung eines nichtigen gegenseitigen Vertrages in einem einheitlichen Bereicherungsausgleich rückabzuwickeln sind, formuliert der Autor die grundlegende Erkenntnis, dass es im Bereicherungsrecht stets der Bestimmung eines rechtsgrundlosen Erwerbs als Ausgangspunkt und der Zurechnung von bestimmten Vermögensfolgen hierzu als dessen…mehr

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Produktbeschreibung
Patrick Mossler untersucht das Problem der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nichtiger gegenseitiger Verträge in der Insolvenz einer Vertragspartei. Ausgehend von der schon 1903 vom Reichsgericht gefundenen Aussage, dass alle Folgen aus der Durchführung eines nichtigen gegenseitigen Vertrages in einem einheitlichen Bereicherungsausgleich rückabzuwickeln sind, formuliert der Autor die grundlegende Erkenntnis, dass es im Bereicherungsrecht stets der Bestimmung eines rechtsgrundlosen Erwerbs als Ausgangspunkt und der Zurechnung von bestimmten Vermögensfolgen hierzu als dessen rechtsgrundloses Ergebnis bedarf, um sagen zu können, dass der Bereicherungsschuldner eine bestimmte Vermögensposition ohne Rechtsgrund hat und diese daher von ihm herauszugeben ist. Dieser 'Rechtsgrundlosigkeitszusammenhang' als das im Bereicherungsrecht maßgebliche Zurechnungskriterium ergibt, dass beim durchgeführten nichtigen gegenseitigen Vertrag regelmäßig die Bereicherung beider Seiten der Vertragsdurchführung zuzurechnen ist, so dass deren Ausgleich jeweils nur Zug-um-Zug verlangt werden kann. Auf dieser Grundlage untersucht der Autor, wie der Insolvenzverwalter die aus der Durchführung des nichtigen Vertrages resultierenden Bereicherungsansprüche der Masse geltend machen kann und wie im Insolvenzfall diese Bereicherungsansprüche mit sonstigen Ansprüchen aus der Vertragsdurchführung verbunden sind.
Autorenporträt
Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre in Tübingen und Genf; LL.M. an der University of Chicago Law School; 2006 Promotion; seit 2004 Rechtsanwalt in Hamburg.