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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist die verschärfte Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG gründlich mit jeglichen Details aufzuzeigen, die Intention des Gesetzgebers näher festzustellen und die Kritikpunkte aus der Wirtschaft zu analysieren. Die Vorliegende Arbeit ist in sieben Teile untergliedert und beschäftigt sich im Wesentlichen mit der körperschaftssteuerlichen Sichtweise, weshalb die Vorschriften § 10d EStG und § 10a GewStG zwar parallel neben dem § 8c…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist die verschärfte Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG gründlich mit jeglichen Details aufzuzeigen, die Intention des Gesetzgebers näher festzustellen und die Kritikpunkte aus der Wirtschaft zu analysieren. Die Vorliegende Arbeit ist in sieben Teile untergliedert und beschäftigt sich im Wesentlichen mit der körperschaftssteuerlichen Sichtweise, weshalb die Vorschriften § 10d EStG und § 10a GewStG zwar parallel neben dem § 8c KStG Anwendung finden, jedoch hier eine nebensächliche Rolle spielen.Im zweiten Teil der Arbeit werden aus Gründen der Verständlichkeit und Einführung in die Thematik die frühere Gesetzgebung bezüglich des Mantelkaufs mit den Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen aufgegriffen. Darauf folgend wird auf den aktuellen Anwendungsbereich eingegangen und die Problematik der missbräuchlichen Nutzung von Verlusten dargestellt. Anschließend werden die ersten vier Sätze des § 8 Abs.1 KStG einzeln mit praxisrelevanten Beispielen erläutert. Im Rahmen dessen werden diese einer näheren Untersuchung hinsichtlich ihrer praktischen Bedeutung und Auswirkung auf Anteilsübertragungen unterzogen. Mitunter wird auch auf die Intentionen des Gesetzgebers eingegangen und untersucht, inwiefern die neuen Regelungen zur Verlustabzugsbeschränkung den Zielsetzungen des Gesetzgebers entsprechen. Der Anwendungsbereich wird vom BMF sehr weit ausgelegt. Das Augenmerk liegt und begrenzt sich jedoch hauptsächlich auf Körperschaften. Darauf folgend wird im dritten Teil dieser Arbeit umfangreich auf die Rechtsfolgen von Anteilsübertragungen eingegangen. Da die Vorschrift bereits in sich selbst teilweise unkonkret bzw. unstimmig ist, wird hierauf ein besonderer Wert gelegt. Aufbauend auf den Erkenntnissen soll die Wirkungsweise des § 8c KStG bei unmittelbaren bzw. mittelbaren Übertragungen von Anteilen möglichst praxisorientiert dargestellt und verdeutlicht werden. Im vierten Teil erfolgen die Ausnahmeregelungen Konzernklausel und die Stille-Reserven-Klausel mit ihren Auswirkungen auf Übertragungsvorgänge. Diese werden ebenfalls in ihrer Wirkung untersucht und anschließend beurteilt, ob sie in der Praxis tatsächlich als "Erleichterungsvorschriften" gesehen werden können.
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