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Es besteht grundsätzlich Finanzierungsfreiheit im deutschen Gesellschaftsrecht. Die Gesellschafter können entscheiden, ob sie neben dem gesetzlichen Mindesteigenkapital der Gesellschaft weiteres Eigenkapital oder Fremdkapital zur Verfügung stellen. Nach wie vor besteht keine Verpflichtung der Gesellschafter zur risikoangemessenen Ausstattung einer Gesellschaft mit Eigenkapital. Das Eigenkapitalersatzrecht statuiert aus Gläubigerschutzgründen eine Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters, der der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche…mehr

Produktbeschreibung
Es besteht grundsätzlich Finanzierungsfreiheit im deutschen Gesellschaftsrecht. Die Gesellschafter können entscheiden, ob sie neben dem gesetzlichen Mindesteigenkapital der Gesellschaft weiteres Eigenkapital oder Fremdkapital zur Verfügung stellen. Nach wie vor besteht keine Verpflichtung der Gesellschafter zur risikoangemessenen Ausstattung einer Gesellschaft mit Eigenkapital. Das Eigenkapitalersatzrecht statuiert aus Gläubigerschutzgründen eine Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters, der der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), Gesellschafterleistungen als Fremdkapital zur Verfügung stellt. Die in der Krise gewährte bzw. stehen gelassene Gesellschafterfinanzierung wird bei Vorliegen bestimmter weiterer Voraussetzungen als eigenkapitalersetzende Leistung behandelt. Das Problem der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen tritt vor allem in der Insolvenz der Gesellschaft auf. Die Studie versucht, die Problemschwerpunkte des Kapitalersatzrechts bei der Insolvenzabwicklung herauszuarbeiten und anhand einer Darstellung der klassischen und modernen Fallgruppen den relevanten Anwendungsbereich abzustecken.
Autorenporträt
Die Autorin: Christa Kraemer, geboren 1975 in Erbendorf; 1996 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg; 2000 Zusatzausbildung Unternehmenssanierung; 2001 Erstes juristisches Staatsexamen; Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg; 2003 Zweites juristisches Staatsexamen; seit Anfang 2004 Rechtsanwältin in einer Kanzlei in Nürnberg; ausschließlich tätig in der Insolvenzverwaltung; parallel Promotion an der Universität Regensburg.