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Diese Arbeit lehnt Nebenpflichten des Bürgschaftsgläubigers ab. Sie setzt sich mit der Unverbindlichkeitslösung auseinander und zeigt die Leitlinien auf, die hinter den oft uneinheitlichen Begründungssträngen in Rechtsprechung und Literatur stehen. Die neuere Überforderungsrechtsprechung soll nur für den Bürgen gelten, der am zu sichernden Geschäft nicht unmittelbar interessiert ist. Weil für die gesamtschuldnerische Mitverpflichtung und den Schuldbeitritt im wesentlichen das gleiche gilt, können die im Richterrecht vorhandenen Ansätze eines Sonderprivatrechts für Interzessionsgeschäfte dargestellt und weiter entwickelt werden.…mehr

Produktbeschreibung
Diese Arbeit lehnt Nebenpflichten des Bürgschaftsgläubigers ab. Sie setzt sich mit der Unverbindlichkeitslösung auseinander und zeigt die Leitlinien auf, die hinter den oft uneinheitlichen Begründungssträngen in Rechtsprechung und Literatur stehen. Die neuere Überforderungsrechtsprechung soll nur für den Bürgen gelten, der am zu sichernden Geschäft nicht unmittelbar interessiert ist. Weil für die gesamtschuldnerische Mitverpflichtung und den Schuldbeitritt im wesentlichen das gleiche gilt, können die im Richterrecht vorhandenen Ansätze eines Sonderprivatrechts für Interzessionsgeschäfte dargestellt und weiter entwickelt werden.
Autorenporträt
Der Autor: Claus Hermann wurde 1964 in Tuttlingen geboren und studierte Rechtswissenschaften in München und Freiburg im Breisgau. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Freiburg i.Br., wurde 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist bei einer führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin steuerberatend tätig. Die Arbeit wurde von Prof. Dr. Detlef Liebs, Freiburg i.Br., betreut; die Promotion erfolgte 1996.