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Die Arbeit untersucht Existenz und Reichweite eines verfassungsrechtlichen Gebots der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen im Deutschen Bundestag. Ausgehend von einer verfassungs- und geistesgeschichtlichen Grundlegung parlamentarischer Öffentlichkeit wird eine Brücke zum gegenwärtigen Strukturwandel der Öffentlichkeit sowie zur Parlamentspraxis geschlagen. Als Kernthese plädiert die Arbeit dafür, den Anwendungsbereich von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG - der Zentralvorschrift parlamentarischer Öffentlichkeit - im Wege der Analogie in Teilen auf Ausschüsse zu erstrecken. Ferner wird aus den…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht Existenz und Reichweite eines verfassungsrechtlichen Gebots der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen im Deutschen Bundestag. Ausgehend von einer verfassungs- und geistesgeschichtlichen Grundlegung parlamentarischer Öffentlichkeit wird eine Brücke zum gegenwärtigen Strukturwandel der Öffentlichkeit sowie zur Parlamentspraxis geschlagen. Als Kernthese plädiert die Arbeit dafür, den Anwendungsbereich von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG - der Zentralvorschrift parlamentarischer Öffentlichkeit - im Wege der Analogie in Teilen auf Ausschüsse zu erstrecken. Ferner wird aus den Staatsstrukturprinzipien sowie aus grundgesetzlichem Menschenbild und Kommunikationsverfassung ein allgemeiner Öffentlichkeitsgrundsatz abgeleitet und dessen partielle Geltung für Ausschüsse herausgearbeitet. Überdies untersucht die Arbeit praktische Auswirkungen von Ausschussöffentlichkeit z. B. in den Landesparlamenten, dem Europaparlament sowie dem britischen House of Commons und entwickelt auf dieser Basis einen verfassungspolitischen Reformvorschlag.
Autorenporträt
Arndt Alexander Schmidt studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover sowie der University of Durham (UK). Nach dem ersten Staatsexamen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht bei Herrn Prof. Dr. Herman Butzer beschäftigt, wo er auch seine Dissertation verfasste. Während dieser Zeit absolvierte er einen Forschungsaufenthalt an der University of Oxford (UK). Sein zweites Staatsexamen legte er 2019 am Oberlandesgericht Celle ab. Seit 2020 ist er als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Hamburg tätig.