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Das Recht auf Zugang zu Gericht ist zu einem Sinnbild der sich stetig entwickelnden Rechtsposition des Einzelnen im Völkerrecht geworden, da es vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) justiziabel ist. Im Falle eines Aufeinandertreffens mit der Staatenimmunität hat es nach Ansicht des EGMR vollständig zurückzutreten, was nach Ansicht der Autorin den durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Mindeststandard unterschreitet.
Der Konflikt zwischen regional verbindlichem Völkervertragsrecht (Art. 6 I EMRK) und allgemein verbindlichem
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Produktbeschreibung
Das Recht auf Zugang zu Gericht ist zu einem Sinnbild der sich stetig entwickelnden Rechtsposition des Einzelnen im Völkerrecht geworden, da es vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) justiziabel ist. Im Falle eines Aufeinandertreffens mit der Staatenimmunität hat es nach Ansicht des EGMR vollständig zurückzutreten, was nach Ansicht der Autorin den durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Mindeststandard unterschreitet.

Der Konflikt zwischen regional verbindlichem Völkervertragsrecht (Art. 6 I EMRK) und allgemein verbindlichem Völkergewohnheitsrecht (Staatenimmunität) ist Ausdruck einer fragmentierten Völkerrechtslandschaft, in der zwei (Teil-)Rechtsordnungen bzw. sog. Regime gemeinsame Schnittmengen aufweisen (Inter-Regime-Konflikt). Die vorliegende Arbeit schlägt vor, die betroffenen Interessen in Einklang zu bringen und hierbei beiden Regimen den jeweils größtmöglichen Anwendungsspielraum zu belassen. Sie appelliert an den EGMR, seinem Auftrag aus Art.19 EMRK entsprechend seine Verantwortung für eine praktische und effektive Durchsetzung des Rechts auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I EMRK ernst- und wahrzunehmen.
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Autorenporträt
The author studied law in Tübingen and Aix-en-Provence with focus on European Law and Public International Law. As part of her legal traineeship she completed internships in international law firms, at the University of Administrative Sciences in Speyer and at the European Court of Human Rights. After a successful second state examination, the author worked at the Chair of German Constitutional and Administrative Law, European Law and Public International Law of Martin Nettesheim and completed her dissertation. Since 2015 she works as a lawyer in Stuttgart in the area of antitrust law and EU.
Rezensionen
»Gabius' strukturierte Analyse des vorliegenden Konflikts ermöglicht einen umfassenden Einblick in die komplexe Materie völkerrechtlicher Regimekollisionen und leistet einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag, indem sie sich über die Behandlung eines allgemeinen
rechtstheoretischen Problems hinaus dieses konkreten Konflikts annimmt und einen diesbezüglichen Lösungsvorschlag präsentiert.« Lisa Steurer, in: Newsletter Menschenrechte, Heft 5/2019