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Inhaltsangabe:Einleitung: Kaum eine Verbrechensart beschäftigt die öffentliche Meinung so sehr, wie Sexualstraftaten. 1995 gingen die schrecklichen Missbrauchs- und Mordtaten von Marc Dutroux durch die Medien. Fast zeitgleich bewegten und erregten die sexuellen Gewalttaten und Morde an Natalie Astner, Kim Kerkow oder Christiane Evers in Deutschland die Öffentlichkeit. Auch die Gegenwart zeigt anhand der Straftaten von Mark Hoffmann die Aktualität dieses Themas. Als Konsequenz dieser scheinbar gestiegenen Anzahl von Sexualstraftaten hat der Gesetzgeber reagiert und am 26. Januar 1998 das…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Kaum eine Verbrechensart beschäftigt die öffentliche Meinung so sehr, wie Sexualstraftaten. 1995 gingen die schrecklichen Missbrauchs- und Mordtaten von Marc Dutroux durch die Medien. Fast zeitgleich bewegten und erregten die sexuellen Gewalttaten und Morde an Natalie Astner, Kim Kerkow oder Christiane Evers in Deutschland die Öffentlichkeit. Auch die Gegenwart zeigt anhand der Straftaten von Mark Hoffmann die Aktualität dieses Themas. Als Konsequenz dieser scheinbar gestiegenen Anzahl von Sexualstraftaten hat der Gesetzgeber reagiert und am 26. Januar 1998 das ¿Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten¿ (BUNDESGESETZBLATT 1998, S. 160) erlassen. In diesem Gesetz ist unter anderem bestimmt worden, dass Sexualstraftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind, auch ohne ihr Einverständnis zu einer psychotherapeutischen Behandlung mittels einer Weisung gezwungen werden können. Diese veränderte Gesetzeslage stellt die Arbeit der Bewährungshilfe vor eine Reihe neuer Herausforderungen. Probanden der Bewährungshilfe, die aufgrund von Sexualstraftaten verurteilt worden sind, benötigen oftmals wegen der besonderen Umstände der Sexualdelinquenz und einer möglichen Rückfallgefahr eine andere und unter Umständen weitaus intensivere Betreuung als andere Probanden. Hinzu kommt, dass viele Bewährungshelfer aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Ausbildung, praktisches Wissen, hohe Fallbelastung oder auch Vorbehalte gegen den Täterkreis) einen erschwerten Zugang zu dieser komplexen Thematik haben. Mit dieser Arbeit soll gezeigt werden, dass das System der Bewährungshilfe im Rahmen der definierten Aufgabenstellung (Hilfe anzubieten und Kontrolle auszuüben) aufgrund ihrer besonderen Einbindung in den justiziellen und sozialarbeiterischen Kontext in der Lage ist, einen entsprechenden Beitrag zur Verringerung der Sexualstraftaten zu leisten. Dabei wird von der Grundannahme ausgegangen, dass die Beschäftigung mit Sexualstraftätern im sozialarbeiterischen Kontext in erster Linie ein Beitrag ist, um weitere Sexualdelinquenz zu verhindern und zukünftige Opfer zu schützen. In dieser Arbeit wird nicht der Frage nachgegangen, ob Sozialarbeit grundsätzlich und Bewährungshilfe im Besonderen, Hilfe und Kontrolle miteinander vereinbaren kann, sondern was von Seiten der Bewährungshilfe und anderen Institutionen notwendig ist, um diesem Auftrag gerecht zu werden. Gang der Untersuchung: Inhaltlich ist die [...]

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