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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,1, Hochschule Bremen (Sozialpädagogik / Sozialarbeit), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Kaum eine Verbrechensart beschäftigt die öffentliche Meinung so sehr, wie Sexualstraftaten. 1995 gingen die schrecklichen Missbrauchs- und Mordtaten von Marc Dutroux durch die Medien. Fast zeitgleich bewegten und erregten die sexuellen Gewalttaten und Morde an Natalie Astner, Kim Kerkow oder Christiane Evers in Deutschland die Öffentlichkeit. Auch die Gegenwart zeigt anhand der Straftaten von Mark…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,1, Hochschule Bremen (Sozialpädagogik / Sozialarbeit), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Kaum eine Verbrechensart beschäftigt die öffentliche Meinung so sehr, wie Sexualstraftaten. 1995 gingen die schrecklichen Missbrauchs- und Mordtaten von Marc Dutroux durch die Medien. Fast zeitgleich bewegten und erregten die sexuellen Gewalttaten und Morde an Natalie Astner, Kim Kerkow oder Christiane Evers in Deutschland die Öffentlichkeit. Auch die Gegenwart zeigt anhand der Straftaten von Mark Hoffmann die Aktualität dieses Themas.
Als Konsequenz dieser scheinbar gestiegenen Anzahl von Sexualstraftaten hat der Gesetzgeber reagiert und am 26. Januar 1998 das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten (BUNDESGESETZBLATT 1998, S. 160) erlassen. In diesem Gesetz ist unter anderem bestimmt worden, dass Sexualstraftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind, auch ohne ihr Einverständnis zu einer psychotherapeutischen Behandlung mittels einer Weisung gezwungen werden können. Diese veränderte Gesetzeslage stellt die Arbeit der Bewährungshilfe vor eine Reihe neuer Herausforderungen. Probanden der Bewährungshilfe, die aufgrund von Sexualstraftaten verurteilt worden sind, benötigen oftmals wegen der besonderen Umstände der Sexualdelinquenz und einer möglichen Rückfallgefahr eine andere und unter Umständen weitaus intensivere Betreuung als andere Probanden. Hinzu kommt, dass viele Bewährungshelfer aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Ausbildung, praktisches Wissen, hohe Fallbelastung oder auch Vorbehalte gegen den Täterkreis) einen erschwerten Zugang zu dieser komplexen Thematik haben.
Mit dieser Arbeit soll gezeigt werden, dass das System der Bewährungshilfe im Rahmen der definierten Aufgabenstellung (Hilfe anzubieten und Kontrolle auszuüben) aufgrund ihrer besonderen Einbindung in den justiziellen und sozialarbeiterischen Kontext in der Lage ist, einen entsprechenden Beitrag zur Verringerung der Sexualstraftaten zu leisten. Dabei wird von der Grundannahme ausgegangen, dass die Beschäftigung mit Sexualstraftätern im sozialarbeiterischen Kontext in erster Linie ein Beitrag ist, um weitere Sexualdelinquenz zu verhindern und zukünftige Opfer zu schützen.
In dieser Arbeit wird nicht der Frage nachgegangen, ob Sozialarbeit grundsätzlich und Bewährungshilfe im Besonderen, Hilfe und Kontrolle miteinander vereinbaren kann, sondern was von Seiten der Bewährungshilfe und anderen Institutionen notwendig ist, um diesem Auftrag gerecht zu werden.
Gang der Untersuchung:
Inhaltlich ist die Arbeit so aufgebaut, dass im ersten Kapitel die Entwicklung, die Grundlagen, der rechtliche Rahmen und der Auftrag des Systems Bewährungshilfe dargestellt wird.
Kapitel zwei beschäftigt sich mit dem sexuellen Missbrauch und beginnt mit einer definitorischen Eingrenzung dieses Themenkomplexes. Dem folgt eine Beschreibung des strafrechtlichen Rahmens unter besonderer Berücksichtigung der historischen Komponente des Sexualstrafrechts. Das Ausmaß von Sexualstraftaten (Hell- und Dunkelfeld) sowie eine Auseinandersetzung mit dem Rückfallrisiko dieser Tätergruppe schließt dieses Kapitel ab.
Das dritte Kapitel beginnt mit einer Übersicht über den Forschungsstand zur Erklärung von Sexualstraftaten und behandelt die Opferfolgen des sexuellen Missbrauchs. Die Möglichkeiten der Therapie von Sexualstraftaten insbesondere im ambulanten Rahmen werden in Kapitel 3.5 diskutiert.
Im vierten Kapitel wird dargelegt, wie sich die praktische Arbeit mit Sexualstraftätern im Rahmen der Bewährungshilfe gestaltet. Dies wird anhand eines Fallbeispieles verdeutlicht. Zudem wird aufgezeigt welche Konsequenzen sich aus der aktuellen Rechtslage (Therapieweisung) für die Arbeit der Bewährungshilfe ergeben. Anschließend wird beschrieben, welch...