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Juristische wie literarische Diskurse haben zu unterschiedlichen Zeiten verschiedene Definitionen und Deutungen von Notzucht bzw. Vergewaltigung produziert und damit jeweils bestimmte Aspekte des Phänomens sexuelle Gewalt lesbar und andere unlesbar, sprich unsichtbar gemacht. In der vorliegenden Studie wird der Versuch unternommen, juristische Texte – seien es strafrechtliche Grundlagen, prozessrechtliche Voraussetzungen, Kommentarliteratur, Urteile, Sachverständigengutachten und anderes Aktenmaterial – aus einer literatur- und kulturwissenschaftlichen Perspektive zu lesen, um Aspekte…mehr

Produktbeschreibung
Juristische wie literarische Diskurse haben zu unterschiedlichen Zeiten verschiedene Definitionen und Deutungen von Notzucht bzw. Vergewaltigung produziert und damit jeweils bestimmte Aspekte des Phänomens sexuelle Gewalt lesbar und andere unlesbar, sprich unsichtbar gemacht. In der vorliegenden Studie wird der Versuch unternommen, juristische Texte – seien es strafrechtliche Grundlagen, prozessrechtliche Voraussetzungen, Kommentarliteratur, Urteile, Sachverständigengutachten und anderes Aktenmaterial – aus einer literatur- und kulturwissenschaftlichen Perspektive zu lesen, um Aspekte kultureller Deutungen zu entdecken, die einer »traditionellen« juristischen bzw. rechtshistorischen Lektüre möglicherweise entgehen. Dabei handelt es sich um ein »überkreuzendes« Lektüre-Verfahren, das es ermöglichen soll, Schnittstellen im Bereich der Codierung sexueller Gewalt in Literatur und Recht ausfindig zu machen. So führt die Arbeit literarische und juristische Texte aus drei Jahrhunderten (vom 18. bis zum späten 20. Jahrhundert) zusammen, wobei sich die Analyse auf zwei Ebenen vollzieht: Einerseits werden Motive vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart hinein verfolgt – so z.B. das Thema der Vergewaltigung in Ohnmacht und Schlaf, das ausgehend von Kleists Erzählung »Die Marquise von O...« bis zu einem Strafprozess im späten 20. Jahrhundert diskutiert wird. Auf der anderen Seite wird die Spur bestimmter Deutungsmuster, die noch in Vergewaltigungsprozessen im späten 20. Jahrhundert eine Rolle spielen, in kulturhistorischen Detailstudien (zum Teil bis in die Antike) zurückverfolgt – so z.B. in einer Analyse des so genannten »Gynäkologen-Prozesses« und auch in der Auseinandersetzung mit dem Problem weiblicher Glaubwürdigkeit und der Stellung der Frau als Zeugin bzw. Klägerin vor Gericht.

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Autorenporträt
Christine Künzel ist Literaturwissenschaftlerin und zur Zeit als Vertretungsprofessorin an der Universität Hamburg tätig.
Rezensionen
Juristische wie literarische Diskurse haben zu unterschiedlichen Zeiten verschiedene Definitionen und Deutungen von Notzucht bzw. Vergewaltigung produziert und damit jeweils bestimmte Aspekte des Phänomens sexuelle Gewalt lesbar und andere unlesbar, sprich unsichtbar gemacht. In der vorliegenden Studie wird der Versuch unternommen, juristische Texte - seien es strafrechtliche Grundlagen, prozessrechtliche Voraussetzungen, Kommentarliteratur, Urteile, Sachverständigengutachten und anderes Aktenmaterial - aus einer literatur- und kulturwissenschaftlichen Perspektive zu lesen, um Aspekte kultureller Deutungen zu entdecken, die einer "traditionellen" juristischen bzw. rechtshistorischen Lektüre möglicherweise entgehen. Dabei handelt es sich um ein "überkreuzendes" Lektüre-Verfahren, das es ermöglichen soll, Schnittstellen im Bereich der Codierung sexueller Gewalt in Literatur und Recht ausfindig zu machen. So führt die Arbeit literarische und juristische Texte aus drei Jahrhunderten (vom 18. bis zum späten 20. Jahrhundert) zusammen, wobei sich die Analyse auf zwei Ebenen vollzieht: Einerseits werden Motive vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart hinein verfolgt - so z.B. das Thema der Vergewaltigung in Ohnmacht und Schlaf, das ausgehend von Kleists Erzählung "Die Marquise von O..." bis zu einem Strafprozess im späten 20. Jahrhundert diskutiert wird. Auf der anderen Seite wird die Spur bestimmter Deutungsmuster, die noch in Vergewaltigungsprozessen im späten 20. Jahrhundert eine Rolle spielen, in kulturhistorischen Detailstudien (zum Teil bis in die Antike) zurückverfolgt - so z.B. in einer Analyse des so genannten "Gynäkologen-Prozesses" und auch in der Auseinandersetzung mit dem Problem weiblicher Glaubwürdigkeit und der Stellung der Frau als Zeugin bzw. Klägerin vor Gericht..
(Verlagsrezension)
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