Das Europäische Kollisionsrecht liegt in seinen Verordnungen in 24 gleichermaßen verbindlichen Sprachen vor. Die Übersetzungen sind nicht immer gelungen. Es gibt Sprachabweichungen. Die Arbeit untersucht nun am Beispiel ausgewählter Vorschriften des Europäischen Verordnungsrechts, namentlich Art. 22 Abs. 3 Eu-GüVO und Art. 2 Rom II-VO sowie anhand der sog. Euro-Latinismen, inwieweit Sprachdivergenzen Einfluss auf die Rechtsanwendung haben können. Dabei werden etablierte Methoden und Theorien aus der Linguistik, wie die »Frame«-Semantik und die Taxonomie, auf den Rechtstext angewandt und die…mehr
Das Europäische Kollisionsrecht liegt in seinen Verordnungen in 24 gleichermaßen verbindlichen Sprachen vor. Die Übersetzungen sind nicht immer gelungen. Es gibt Sprachabweichungen. Die Arbeit untersucht nun am Beispiel ausgewählter Vorschriften des Europäischen Verordnungsrechts, namentlich Art. 22 Abs. 3 Eu-GüVO und Art. 2 Rom II-VO sowie anhand der sog. Euro-Latinismen, inwieweit Sprachdivergenzen Einfluss auf die Rechtsanwendung haben können. Dabei werden etablierte Methoden und Theorien aus der Linguistik, wie die »Frame«-Semantik und die Taxonomie, auf den Rechtstext angewandt und die rechtslinguistische Auslegungsarbeit in die streng juristische Methodenlehre dogmatisch übergreifend eingeordnet. Die Arbeit ist ein Plädoyer dafür, dass die Rechtslinguistik ganz wesentliche Beiträge für die dogmatische Auslegungsarbeit der Jurisprudenz leistet und - um die besten Ergebnisse zu erzielen - auch herangezogen werden muss.
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Sprache und Medialität des Rechts / Language and Media of Law 3
David Cuenca Pinkert, Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt im internationalen Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht an der Universität zu Köln; 2017 Erste Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht an der Universität zu Köln; 2019 Forschungsaufenthalt an der Università Roma La Sapienza; 2020 Promotion bei Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel; 2020 Masterstudiengang Europäische Rechtslinguistik mit Schwerpunkt Spanisch (Universität zu Köln); Seit 2021 Referendariat am Landgerichtsbezirk Köln.
Inhaltsangabe
A. Einleitung Problemstellung - Gang der Untersuchung B. Einordnung und Vorverständnis Europäische Rechtslinguistik - Europäisches Kollisionsrecht - Sprachdivergenzen C. Sprachdivergenzen beim Anspruchsbegriff in Art. 22 Abs. 3 EuGüVO Vorbemerkung: Der Drittschutz im Kontext des internationalprivatrechtlichen Verordnungsrechts - Linguistische Analyse - Rechtliche Erörterung D. Sprachdivergenzen beim Schadensbegriff in der Rom II-VO Problemstellung - Standpunkt des (rechtswissenschaftlichen) Schrifttums - Linguistische Analyse - Rechtliche Erörterung - Ergebnis E. Latinismen zur Vermeidung von Sprachdivergenzen? Zur Rolle des Lateins in der Rechtssprache - Lateinische Bezeichnungen im Europäischen Kollisionsrecht - Art. 2 Abs. 1 Rom II-VO - Ergebnis F. Fazit und Ausblick - Reformbedürftigkeit des EU Sprachenregimes? G. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen Literatur- und Stichwortverzeichnis
A. Einleitung Problemstellung - Gang der Untersuchung B. Einordnung und Vorverständnis Europäische Rechtslinguistik - Europäisches Kollisionsrecht - Sprachdivergenzen C. Sprachdivergenzen beim Anspruchsbegriff in Art. 22 Abs. 3 EuGüVO Vorbemerkung: Der Drittschutz im Kontext des internationalprivatrechtlichen Verordnungsrechts - Linguistische Analyse - Rechtliche Erörterung D. Sprachdivergenzen beim Schadensbegriff in der Rom II-VO Problemstellung - Standpunkt des (rechtswissenschaftlichen) Schrifttums - Linguistische Analyse - Rechtliche Erörterung - Ergebnis E. Latinismen zur Vermeidung von Sprachdivergenzen? Zur Rolle des Lateins in der Rechtssprache - Lateinische Bezeichnungen im Europäischen Kollisionsrecht - Art. 2 Abs. 1 Rom II-VO - Ergebnis F. Fazit und Ausblick - Reformbedürftigkeit des EU Sprachenregimes? G. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen Literatur- und Stichwortverzeichnis
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