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Sprache fungiert als Sonderhorizont der Konversierenden, Rechtssprache als Sonderhorizont rechtssprachlich Konversierender. Bei unterschiedlichem Sonderhorizont scheitert Kommunikation. Das Gelingen von Kommunikation ist daher insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext sehr schwierig, da die Rechtssprache außerdem keine herkömmliche Fachsprache ist, derer man sich - allenfalls nach Übersetzung - weltweit bedienen könnte. Jede Rechtsordnung verwendet vielmehr ihre eigene Rechtssprache als gesonderte Fachsprache, die vom nationalen Rechtskontext geprägt ist. Johannes Landbrecht analysiert, wie Kommunikation zum Recht trotzdem gelingen kann.…mehr

Produktbeschreibung
Sprache fungiert als Sonderhorizont der Konversierenden, Rechtssprache als Sonderhorizont rechtssprachlich Konversierender. Bei unterschiedlichem Sonderhorizont scheitert Kommunikation. Das Gelingen von Kommunikation ist daher insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext sehr schwierig, da die Rechtssprache außerdem keine herkömmliche Fachsprache ist, derer man sich - allenfalls nach Übersetzung - weltweit bedienen könnte. Jede Rechtsordnung verwendet vielmehr ihre eigene Rechtssprache als gesonderte Fachsprache, die vom nationalen Rechtskontext geprägt ist. Johannes Landbrecht analysiert, wie Kommunikation zum Recht trotzdem gelingen kann.
Autorenporträt
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Genf, London und Fribourg; 2008 Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland; 2011 Promotion (Genf); 2014 Zulassung als Barrister in England, 2018 als Rechtsanwalt in Zürich; 2022 Habilitation (Fribourg); Lehrbeauftragter in Genf, Münster und Zürich sowie Visiting Associate Professor und Fellow am Notre Dame London Law Programme; Schiedspraktiker in Genf.