Die Policeyordnungen der frühen Neuzeit am Beispiel einer Rostocker Verfügung von 1677
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
5,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
26.10.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
11 (Printausgabe)
Dateigröße
464 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638319355
Eine der historischen Schreibweisen wird in der Geschichtswissenschaft beibehalten, um den Unterschied zur gegenwärtigen Dienststelle Polizei zu verdeutlichen.
Unter dem Begriff "Policey" beziehungsweise "gute Policey" wird der Zustand guter Ordnung innerhalb einer Gesellschaft und die Gesetzgebung zur Erzeugung dieser guten Ordnung verstanden. Johann Georg Estor, ein Professor aus Marburg, schrieb im Jahre 1757, dass sich Policey mit allem befasse, "was zur Notwendigkeit und Bequemlichkeit des Lebens, zum Wohlstande, zur Zierde, Reinlichkeit, guten Ordnung und Erhaltung des Staates, Ortes etc. ab zweckt" (Kroeschell 1989, S. 85). Der Policeybegriff spiegelte eine Vorstellung von "geregeltem Zusammenleben" (Tilgner 1998, S. 17) wider, der insbesondere das Alltagsleben der Menschen durch öffentliche Anordnungen prägte.
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