Die Policeyordnungen der frühen Neuzeit am Beispiel einer Rostocker Verfügung von 1677
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- eBook
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Sprache:Deutsch
15,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
23.02.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
16
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,2 cm
Gewicht
40 g
Auflage
3. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-13870-9
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Rostock, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Policey" wird von dem griechischen Wort "politeia" abgeleitet und bedeutet übersetzt soviel wie Staatsphilosophie oder Verfassung (Tilgner 1998, S. 14). Besonders zu Beginn der Geschichte des Wortes gab es viele verschiedene Schreibweisen wie Pollicey, Policei, Polluzey oder Pollizei (Tilgner 1998, S. 14). Eine der historischen Schreibweisen wird in der Geschichtswissenschaft beibehalten, um den Unterschied zur gegenwärtigen Dienststelle Polizei zu verdeutlichen. Unter dem Begriff "Policey" beziehungsweise "gute Policey" wird der Zustand guter Ordnung innerhalb einer Gesellschaft und die Gesetzgebung zur Erzeugung dieser guten Ordnung verstanden. Johann Georg Estor, ein Professor aus Marburg, schrieb im Jahre 1757, dass sich Policey mit allem befasse, "was zur Notwendigkeit und Bequemlichkeit des Lebens, zum Wohlstande, zur Zierde, Reinlichkeit, guten Ordnung und Erhaltung des Staates, Ortes etc. ab zweckt" (Kroeschell 1989, S. 85). Der Policeybegriff spiegelte eine Vorstellung von "geregeltem Zusammenleben" (Tilgner 1998, S. 17) wider, der insbesondere das Alltagsleben der Menschen durch öffentliche Anordnungen prägte.
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