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In der Diskussion über das "demokratische Defizit" und die Effektivität der Gesetzgebung in der Europäischen Union erhalten die Parlamente der Mitgliedstaaten immer größere Bedeutung. Die Arbeit analysiert rechtsvergleichend die innerstaatlichen Mitwirkungsbefugnisse der nationalen Parlamente an der europäischen Gesetzgebung. Auf dieser Grundlage wird versucht, ihre rechtliche Bedeutung für die demokratische Legitimation gemeinschaftlicher Rechtsakte herauszuarbeiten. Maßstab dabei ist ein aus der Unionsgrundordnung abgeleiteter allgemeiner Rechtsgrundsatz europäischer Demokratie. Anhand des…mehr

Produktbeschreibung
In der Diskussion über das "demokratische Defizit" und die Effektivität der Gesetzgebung in der Europäischen Union erhalten die Parlamente der Mitgliedstaaten immer größere Bedeutung. Die Arbeit analysiert rechtsvergleichend die innerstaatlichen Mitwirkungsbefugnisse der nationalen Parlamente an der europäischen Gesetzgebung. Auf dieser Grundlage wird versucht, ihre rechtliche Bedeutung für die demokratische Legitimation gemeinschaftlicher Rechtsakte herauszuarbeiten. Maßstab dabei ist ein aus der Unionsgrundordnung abgeleiteter allgemeiner Rechtsgrundsatz europäischer Demokratie. Anhand des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue werden weiterhin die rechtlichen Auswirkungen verstärkter national-parlamentarischer Teilhabemöglichkeiten auf die Funktionsfähigkeit des gemeinschaftlichen Entscheidungsverfahrens untersucht. Den Abschluß bilden Überlegungen über die dogmatische Stellung der nationalen Parlamente in der Rechtsordnung der Europäischen Union und über vertragliche Beteiligungsmöglichkeiten de lege ferenda.
Autorenporträt
Der Autor: Hans-Georg Kamann wurde 1968 in Erwitte/Westfalen geboren. Er studierte von 1988 bis 1993 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Passau und Bonn. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen in Passau war er dort bis Februar 1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Michael Schweitzer am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht und Europarecht. Seit April 1995 ist er Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München.