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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Universität Leipzig (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Solidarität und Gerechtigkeit (im Modul: Vertiefung der Ethik), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Verwandte in gerader Linie (im Regelfall also Eltern und ihre Kinder) wechselseitig dazu verpflichtet, sich in den entsprechenden Abschnitten ihres Lebens Unterhalt zu sichern. Variierende Lebensumstände führen dazu, dass in den seltensten Fällen ein…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Universität Leipzig (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Solidarität und Gerechtigkeit (im Modul: Vertiefung der Ethik), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Verwandte in gerader Linie (im Regelfall also Eltern und ihre Kinder) wechselseitig dazu verpflichtet, sich in den entsprechenden Abschnitten ihres Lebens Unterhalt zu sichern. Variierende Lebensumstände führen dazu, dass in den seltensten Fällen ein 1:1-Ausgleich von Leistungen stattfindet, sondern sich der Leistungsanspruch in Abhängigkeit des Bedarfs in ein ungleiches Verhältnis ändern kann. Ist das gerecht? Die Möglichkeit, die Regelung ungerecht zu finden, besteht jedenfalls.Diese Hausarbeit soll jetzt aus philosophischer Sicht untersuchen, ob das Gesetz tatsächlich gerecht ist - und ob sich darin sogar ein Solidaritätsverhältnis zwischen Eltern und Kindern im Sinne gegenseitigen Einstehens füreinander finden lässt. Dabei soll definiert werden, welche Pflichten die Parteien haben und wie Aufgaben und Leistungen gleichmäßig verteilt werden können.Damit dies planvoll geschehen kann, sollen zunächst Probleme und relevante Eigenheiten des Paragraphen benannt werden. Es soll in dieser Hausarbeit nicht besprochen werden, welche Leistung in welchem Einzelfall als gesundheitlich, finanziell, juristisch oder gefühlsmäßig angemessen bewertet werden kann, sondern auf welcher Basis Leistungen überhaupt geleistet werden sollen.Eltern "haften" für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern. Ist das gerecht oder gar ein Exempel für ein solidarisches Verhältnis?