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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei bestimmten Problemen besteht zwischen Bürgerinnen eines Staates normalerweise Einigkeit darüber, dass es moralisch geboten ist, sich gegenseitig zu unterstützen. Im Hinblick auf die Zukunft der EU stellt sich ganz allgemein die Frage, wie sich moralische Pflichten im Staat und jene innerhalb der EU zueinander verhalten. Daran anknüpfend wird in dieser Arbeit untersucht, inwiefern sich innerhalb der EU trotz der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei bestimmten Problemen besteht zwischen Bürgerinnen eines Staates normalerweise Einigkeit darüber, dass es moralisch geboten ist, sich gegenseitig zu unterstützen. Im Hinblick auf die Zukunft der EU stellt sich ganz allgemein die Frage, wie sich moralische Pflichten im Staat und jene innerhalb der EU zueinander verhalten. Daran anknüpfend wird in dieser Arbeit untersucht, inwiefern sich innerhalb der EU trotz der fortgeschrittenen Integration weiterhin besondere moralische Pflichten gegenüber Landsleuten begründen lassen, die sich von denen gegenüber allen EU-Bürgerinnen unterscheiden.Hier wird sich von der Tradition gelöst, der zufolge besondere Pflichten vor allem gegenüber der eigenen Familie und Landsleuten bestehen. Um die Fragestellung zu untersuchen, geht diese Arbeit wie folgt vor: Als theoretische Grundlage werden zwei zentrale Texte von Thomas Nagel und David Miller herangezogen (Broszies und Hahn 2010). Dass, wie diese jeweils begründen, die entsprechenden Kriterien für besondere Pflichten innerhalb von Nationalstaaten erfüllt sind, wird in dieser Arbeit nicht hinterfragt. Vielmehr wird untersucht, ob nicht dieselben Pflichten auch gegenüber allen EU-Bürgerinnen gelten, so dass kein Unterschied besteht. Dazu wird zunächst dargelegt, wie ganz allgemein besondere Pflichten gegenüber einer bestimmten Gruppe von Menschen hergeleitet werden. Anschließend wird überprüft, ob diese Kriterien für Beziehungen zwischen EU-Bürgerinnern erfüllt sind und sich so überhaupt besondere Pflichten ihnen gegenüber ableiten lassen und falls ja, ob diese mit denen gegenüber Landsleuten identisch sind. Ist dies der Fall, wäre es auf dieser theoretischen Basis moralisch nicht mehr begründbar, im Hinblick auf besondere moralische Pflichten einen Unterschied zwischen Landsleuten und EU-Bürgerinnen zu machen.Dabei zeigt sich, dass sich auf Grundlage von Nagels Überlegungen auch bei fortgeschrittener Integration innerhalb der EU gegenüber Landsleuten besondere moralische Pflich- ten rechtfertigen lassen. Auf Basis von Millers Gedanken ist aber der entgegengesetzte Schluss möglich. Ein anschließender Vergleich liefert eine mögliche Erklärung für diese unterschiedlichen Resultate. Abschließend werden beide Ansätze auf Grundlage der Anwendung in dieser Arbeit bewertet.
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