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Mittels zugriffsbezogener Analyse werden die tatsächlichen wie rechtlichen Gefährdungslagen bei der Verwendung informationstechnischer Systeme aufgezeigt und die damit einhergehenden grundrechtlichen Fragestellungen untersucht. Zunächst werden dabei die Konturen informationstechnischer Systeme und die anwendungsbezogenen Interessen und Erwartungen ermittelt. Sodann werden die Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme und die im informationstechnischen Nutzungskontext stehenden Datenerhebungsmöglichkeiten dargestellt. Im Anschluss folgt die Bewertung der grundrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Mittels zugriffsbezogener Analyse werden die tatsächlichen wie rechtlichen Gefährdungslagen bei der Verwendung informationstechnischer Systeme aufgezeigt und die damit einhergehenden grundrechtlichen Fragestellungen untersucht. Zunächst werden dabei die Konturen informationstechnischer Systeme und die anwendungsbezogenen Interessen und Erwartungen ermittelt. Sodann werden die Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme und die im informationstechnischen Nutzungskontext stehenden Datenerhebungsmöglichkeiten dargestellt. Im Anschluss folgt die Bewertung der grundrechtlichen Betroffenheit, wenn sich der Staat des Zugriffs auf informationstechnische Systeme bedient. Besondere Beachtung erfährt das unlängst vom BVerfG entwickelte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Im Schwerpunkt wird der Rechtfertigungsmaßstab des "IT-Grundrechts" genauer bestimmt und es werden objektiv-rechtliche Grundrechtsdimensionen untersucht.
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Rezensionen
»Mit dem vorliegenden Werk, das einschlägige Rechtsprechung vollständig und hierzu erschienene Literatur ganz überwiegend berücksichtigt, hat Heinemann nicht nur den status quo des grundrechtlichen Schutzes informationstechnischer Systeme im nationalen Recht beschrieben. Die Monografie liefert einen Beitrag zur Diskussion um einen EU-staatenübergreifenden Grundrechtsschutz.« Dr. Michael Soiné, in: Landes- und Kommunalverwaltung, 3/2016

»Angesichts des technikaffinen Erstbetreuers der Arbeit (Gerrit Hornung) verwundert es nicht, dass die Arbeit vor allem in den beiden ersten inhaltlichen Kapiteln B und C bemüht ist, technische und rechtliche Gegebenheiten möglichst präzise nachzuzeichnen (zur Technik vgl. insb. die Bildung von Kategorien informationstechnischer Systeme (S. 53 ff.) sowie zu den 'Angriffsszenarien' S. 85 ff.). Hierin liegt die besondere Stärke der Arbeit.[...] Insgesamt gesehen ist das Buch eine grundsolide Ausarbeitung, die technisch versiert einen guten Überblick über die bisherige Dogmatik des grundrechtlichen Schutzes informationstechnischer Systeme verleiht.« Dr. Thomas Petri, auf: MultiMedia und Recht - Aktuell, abgerufen am 26.01.2016