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Eine Besonderheit des Vertriebs von Software über das Internet ist die grenzüberschreitende Dimension. Häufig werden verschiedene Rechtsordnungen berührt. Innerhalb einer rechtlichen Beziehung treten regelmäßig auch mehrere solcher Berührungspunkte auf. Entstehen Schäden aufgrund von Fehlern der Software, stellt sich dann die Frage nach der Bestimmung des anwendbaren Rechts für die Produkthaftung. Sandugash Uskenbayeva geht dieser Frage nach. Sie zeigt zunächst am Beispiel des deutschen Sachrechts auf, wie die Haftung der am Softwarevertrieb über das Internet Beteiligten zu lösen ist,…mehr

  • Geräte: PC
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Produktbeschreibung
Eine Besonderheit des Vertriebs von Software über das Internet ist die grenzüberschreitende Dimension. Häufig werden verschiedene Rechtsordnungen berührt. Innerhalb einer rechtlichen Beziehung treten regelmäßig auch mehrere solcher Berührungspunkte auf. Entstehen Schäden aufgrund von Fehlern der Software, stellt sich dann die Frage nach der Bestimmung des anwendbaren Rechts für die Produkthaftung. Sandugash Uskenbayeva geht dieser Frage nach. Sie zeigt zunächst am Beispiel des deutschen Sachrechts auf, wie die Haftung der am Softwarevertrieb über das Internet Beteiligten zu lösen ist, insbesondere welcher der üblicherweise zahlreichen Beteiligten haften muss. Im Hinblick auf die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei der internationalen Produkthaftung geht sie auf das Kollisionsrecht in Deutschland, in der Schweiz und in den Vertragsstaaten des Haager Produkthaftungsübereinkommens ein. Sie stellt Lösungsansätze dieser Rechtsordnungen dar und untersucht diese auf ihre Leistungsfähigkeit zur Bewältigung der produkthaftungsrechtlichen Probleme im Internet. Die Autorin erörtert auch das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie und seine Bedeutung für die internationale Produkthaftung. Anschließend befasst sie sich mit den Anknüpfungsregelungen der Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-VO) und zeigt, welche Lösungen die Verordnung bei sachgerechter Auslegung für die internationale Produkthaftung für fehlerhafte Software im Internet bietet. Geboren 1976; Studium des Internationalen Rechts in Almaty/Kasachstan und der Rechtswissenschaft in Freiburg i. Br. (LL.M); 2007 Promotion.

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